992. Sitzung des Bundesrates

04.07.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 03. Juli 2020:

TOP 22 Exportverbote für Plastikmüll
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, wegen der massiven Umweltverschmutzung durch Plastikmüll weitere Exportverbote für gesundheits- oder umweltschädliche Kunststoffabfälle in Länder außerhalb der Europäischen Union zu prüfen.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Die Bundesregierung entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP 27 Anhebung der Kraftfahrzeugsteuer
Der Bundesrat befürwortet die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer ab 2021. Laut Gesetzentwurf steigt der Steuersatz gestaffelt von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95g/km bis 115g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195g/km). Teurer wird es damit vor allem für SUVs und Sportwagen. Dagegen sollen besonders emissionsarme PKW steuerlich entlastet werden.
Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sobald er das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat – dann zur endgültigen Entscheidung.

TOP 71 Digitale Teilhabe für Schüler
Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Berlin dafür ein, Kindern von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern Tablets oder Laptops zur Verfügung zu stellen, damit sie an digitalen Lernangeboten teilhaben können. Am 3. Juli 2020 stellte das Land seinen Entschließungsantrag im Plenum vor – er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
Die Fachausschüsse befassen sich im September mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

TOP 72 Kürzungen von Sozialleistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen
Berlin und Bremen drängen darauf, dass die Bundesregierung eine grundgesetzkonforme Regelung zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger vorlegt und die Sanktionspraxis von Jobcentern gegenüber jungen Menschen vollständig beendet. In einem Entschließungsantrag fordern die beiden Länder, die entsprechenden Regelungen für Menschen unter 25 Jahren aus dem SGB II zu streichen.
Die Ausschüsse befassen sich Anfang September mit der Initiative. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint der Entschließungsantrag erneut auf der Plenartagesordnung – dann zur abschließenden Entscheidung.

TOP 82 Grundrente
Der Bundesrat stimmte der Grundrente zu. Etwa 1,3 Millionen Menschen mit sehr niedrigen Renten sollen ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung erhalten.
Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichende Beitragszeiten nachweisen: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.
Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen. Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.

TOP 87A Stilllegung der Stein- und Kohlekraftwerke
Der Bundesrat hat den zuvor vom Bundestag beschlossenen Kohleausstieg befürwortet. Damit werden bis 2038 die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland stillgelegt.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

TOP 87B Strukturwandel durch Kohleausstieg
Der Bundesrat stimmte dem Strukturstärkungsgesetz zu. Das Gesetz sieht finanzielle Unterstützungen in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro zur Bewältigung des Strukturwandels für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vor.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll gemeinsam mit dem Gesetz zum Kohleausstieg in Kraft treten.

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