03.07.2020/EG
Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh
Beschäftigte im Niedriglohnsektor: Laut Studie schafften nur 27 Prozent einen Arbeitslohn über dem Niedriglohnniveau
Ein Auszug zentraler Ergebnisse:
„Auf Grundlage der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kann gezeigt werden, dass sich die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre um rund drei Millionen auf 7,7 Millionen im Jahr 2018 erhöht hat – ein Zuwachs von gut 60 Prozent. Damit erhielten mehr als ein Fünftel (21,7 Prozent) aller in einer Haupttätigkeit abhängig Beschäftigten einen Niedriglohn von weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde. Erfreulicherweise gibt es seit dem Jahr 2015 erste Anzeichen für einen Rückgang dieser Quote, wozu auch die Ein-führung des gesetzlichen Mindestlohns beigetragen haben dürfte.
Die folgenden Personengruppen finden sich im Bereich des Niedriglohnsektors besonders häufig: junge Erwachsene, Frauen, Ostdeutsche, Personen mit einem Migrationshintergrund, formal Geringqualifizierte, Beschäftigte, die einfache Tätigkeiten ausüben, Langzeitarbeitslose, geringfügig Beschäftigte (v. a. Minijobber), Beschäftigte auf Abruf sowie Zeit-arbeitnehmer. Betrachtet man speziell die Gruppe der Minijobber, so arbeiten drei Viertel von ihnen im Niedriglohnsektor.“
Wie es soweit kommen konnte, wird in der Einleitung erklärt:
„Mitte der 2000er Jahre wurde Deutschland als „der kranke Mann Europas“ (Sinn, 2003) bezeichnet. Im Jahr 2005 erreichte die Zahl der Arbeitslosen mit mehr als fünf Millionen Betroffenen einen historischen Höchststand. Die Bundesregierung hatte parallel zu dieser Entwicklung bereits gegen Ende der 1990er Jahre und zum Beginn des neuen Jahrtausends begonnen, dieser Entwicklung mit verschiedenen Arbeitsmarktreformen zu begegnen – unter anderem mit der Minijobreform des Jahres 1999 und im Anschluss mit Hartz I bis IV. Damit beabsichtigte sie unter anderem, die Zahl der Arbeitslosen durch Schaffung eines Niedriglohnsektors zu reduzieren, in dem insbesondere Geringqualifizierte in Beschäftigung gebracht würden (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi], 2002). Als Folge dieser Reformen ist in Deutschland einer der europaweit größten Niedriglohnsektoren entstanden (Eurostat, 2017); je nach Berechnungsmethode umfasst dieser Sektor bis zu einem Viertel aller abhängig Beschäftigten (Grabka & Schröder, 2019). Die Reallöhne in diesem Beschäftigungssegment sind zudem viele Jahre lang deutlich gesunken. Dies veranlasste die Bundesregierung unter anderem zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, um eine untere Lohnschwelle zu garantieren…“
Die Studie lesen Sie hier ↗bertelsmann-stiftung.de.
Zum Thema
Regierungsverantwortung:
- seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
- 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
- 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
- 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
- 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
- 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
- 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns von 2015 bis 2022 lesen Sie hier ↗sozialpolitik-aktuell.de.