Medium für die zweite Meinung

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    13.12.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020:

    „Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten starkbelastet. Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge. Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren, wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglichwird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken. Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie. Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

    1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.

    2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

    3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen-während dieser Zeit Treffen mit über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).

    4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

    5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16.Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

    6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

    7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

    8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16.Dezember 2020 bis 10. Januar 2021geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

    9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

    10. Gottesdienst in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

    11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

    12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagenmit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach §28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

    13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

    14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einemhöheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

    15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

    16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.“

  • Wirtschaft: KI steigert Unternehmensgewinne

    11.12.2020/EG
    Quelle: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Mannheim

    ZEW-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Künstliche Intelligenz macht deutsche Unternehmen innovativer und profitabler“

    Aus der Zusammenfassung:

    „Die Nutzung von KI hat deutlich positive Auswirkungen auf die Rendite der Unternehmen. 2018 lag die Umsatzrendite in Unternehmen, die KI einsetzen, aufgrund des KI-Einsatzes um 1,3 Prozentpunkte höher, d. h. statt 5,1 Prozent Umsatzrendite erzielten diese Unternehmen Dank der Nutzung von KI eine Rendite von 6,4 Prozent. Die höheren Umsätze mit Marktneuheiten (und insbesondere Weltmarktneuheiten) verschaffen den KI einsetzenden Unternehmen somit Wettbewerbsvorteile, die in höhere Renditen umgesetzt werden können.“

    Die Studie lesen Sie hier de.digital.

    Zum Thema

    Aus der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Nürnberg, zur Ersetzbarkeit von Berufen durch Computer oder computergesteuerten Maschinen:

    „Nach wie vor sind die Substituierbarkeitspotenziale in den Fertigungs- und Fertigungstechnischen Berufen am höchsten und in den Sozialen und Kulturellen Dienstleistungsberufen am niedrigsten.“

    Die IAB-Studie lesen Sie hier iab.de.

  • Buchtipp: Mythos »Mitte«

    11.12.2020/EG

    Ulf Kadritzke: Mythos »Mitte«
    Oder: Die Entsorgung der Klassenfrage

    Sachbuch (Gesellschaft, Kultur, Politik)

    „Nicht nur die Parteien drängt es fast geschlossen in die »Mitte«. Der sozial und politisch gemeinte Begriff boomt auch in der öffentlichen Diskussion über den Zustand der deutschen Gesellschaft. Selbst der nahezu verschwundene »Mittelstand« wird nach wie vor beschworen. Er sei, schreibt der Satiriker Richard Schuberth, »die Gesellschaftsschicht, der, seit es sie nicht mehr gibt, alle anzugehören glauben.« Trotz der wachsenden sozialen Spaltung ist fast nirgends mehr von einer Klassengesellschaft die Rede.
    Die deutsche Nachkriegsgeschichte ist von einer »Mitte-Erzählung« geprägt, die vom Vergessen der Klassen lebt. Das zeigt sich auch im aktuellen Diskurs über das nicht mehr zu leugnende Ausmaß »sozialer Ungleichheit«. An aktuell gängigen Sichtweisen und Begriffen legt der Autor dar, wovon wir schweigen, wenn wir heute von der »Mitte« reden. Die Trivialbeschwörung der »Menschen, die das Land in Gang halten«, bestimmt die herrschende Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Vom Trugbild einer breiten »Mitte jenseits der Klassen« aber profitieren die wahren Eliten so lange, wie ihnen auf dem Feld der Begriffspolitik die Ungleichheits-Forscher und die öffentlichen Themensalons zur Hand gehen…“ (mehr …)

  • Einfluss der Finanzindustrie auf die Gesetzgebung untersucht

    10.12.2020/EG
    Quelle: Bürgerbewegung Finanzwende, Berlin

    Studie: Finanzindustrie investiert über 200 Millionen Euro pro Jahr in die Lobbyarbeit in Deutschland und beschäftigt dafür mehr als 1.500 Mitarbeiter

    „Der zerstörerische Einfluss der Finanzmärkte wurde im Jahr 2008 offensichtlich, als fehlende Regulierung und eine gefährliche Machtkonzentration im Finanzsektor eine weltweite Rezession auslösten. Diese Ereignisse hätten eigentlich deutlich machen sollen, wie dringend notwendig strengere Regeln für globale Finanzmärkte sind. Die Skandale um den Steuerraub CumEx und den Zahlungsdienstleister Wirecard sind weitere Indizien dafür, dass viele Bereiche der Finanzmarktregulierung weiterhin Lücken aufweisen. Doch Reformen haben sich als schwierig erwiesen, nicht zuletzt auf Grund erfolgreicher Interventionen der Finanzlobby in der Europäischen Union und in Deutschland. Ihre Stärke bei der Abwehr missliebiger Reformen war ausschlaggebend für die Verwässerung und teilweise Blockade wichtiger Regulierungsvorhaben. Bei Themen wie der Finanztransaktionssteuer, der Eigenkapitalausstattung von Banken, der Wirtschaftsprüfung und vielen anderen wurde der Lobbyeinfluss der Finanzbranche offensichtlich. Trotzdem fehlten bislang Zahlen und Fakten zu Einfluss und Größe dieser Lobby in Deutschland… „

    Die Studie lesen Sie hier finanzwende.de.

    Zum Thema

    Die verantwortlichen Bundesminister der Finanzen seit 2008:

    • seit März 2018 Olaf Scholz (SPD)
    • Okt. 2017 bis März 2018 Peter Altmaier (CDU), kommissarisch
    • 2009 bis 2017 Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2005 bis 2009 Peer Steinbrück (SPD)
  • OECD bewertet Arbeit der Bundesregierung

    09.12.2020/EG
    Quelle: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Paris

    OECD stellt im aktuellen Wirtschaftsbericht über Deutschland erfolgreiche sowie defizitäre Leistungen fest

    „Die deutsche Wirtschaft ist 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in eine tiefe Rezession geraten. Durch entschlossenes staatliches Handeln gelang es, die Kapazitäten des Gesundheitssystems zu stärken und zugleich Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen. Im Rahmen der Krisenantwort wurden auch die Investitionen zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen aufgestockt, die sich aus der Energiewende und der digitalen Transformation ergeben. Es muss aber noch mehr getan werden, …“

    Auszüge zentraler Empfehlungen der OECD:

    Öffentliche Investitionen: „Die Ausgaben für hochwertige öffentliche Investitionen weiter erhöhen, …“

    Steuern: „Die Besteuerung der Erwerbseinkommen verringern und im Gegenzug Erbschaftssteuerbefreiungen abschaffen, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf den Regelsatz anheben sowie Umweltsteuern, Grundsteuern und die Besteuerung von Kapitaleinkünften erhöhen.“

    Innovationsanreize: „Die Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen in Wissenskapital verbessern, u.a. durch eine Prüfung der Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze für die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung, damit diese auch von größeren mittelständischen Unternehmen stärker in Anspruch genommen werden kann.“

    Den OECD-Wirtschaftsbericht „Deutschland 2020“ lesen Sie hier ↗keepeek.com.

Arbeitswelt Armut Automobil Banken Bildung Buchtipp Bundesrat Corona-Virus Demokratie Digitalisierung Einkommen Energie EU Exportüberschuss Flüchtlingsdebatte Gesellschaft Gesundheit Globalisierung Hartz IV Interessenvertreter Kapitalismus Klimawandel Konsum Kriminalität Landwirtschaft Medien Migration Neuregelungen Partei Pflege Politik Recht Rente Sozialhilfe Steuer Syrien Umweltschutz Ungleichheit USA Vermögen Volkswirtschaft Waffen Wahlen Wirtschaft Wohnen