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  • Fiskalpolitik: Steuersenkungen für Reiche zahlen sich nicht aus

    23.12.2020/EG
    Quelle: London School of Economics and Political Science (LSE), London

    David Hope, Wirtschaftswissenschaftler am LSE, und Julian Limberg, wissenschaftlicher Mitarbeiter am LSE, untersuchten die wirtschaftlichen Folgen großer Steuersenkungen für Vermögende in 18 Industriestaaten

    Auszüge der Ergebnisse:

    „Unsere Ergebnisse zeigen, dass bei beiden Matching-Methoden größere Steuersenkungen für Reiche den Anteil der obersten 1% am Volkseinkommen vor Steuern in den Jahren nach der Reform erhöhen.“

    „Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Wirtschaftsleistung, gemessen am realen BIP pro Kopf und der Arbeitslosenquote, nicht signifikant von größeren Steuersenkungen für die Reichen beeinflusst wird.“

    „Unsere Ergebnisse stehen in enger Übereinstimmung mit der vorhandenen korrelativen Evidenz, die zeigt, dass Steuersenkungen für Reiche mit steigenden Anteilen am Spitzeneinkommen einhergehen (Atkinson und Leigh, 2013; Huber et al., 2019; Piketty et al., 2014; Roine et al., 2009; Volscho und Kelly, 2012). Dies ist in diesem Fall besonders relevant, da es eine umfangreiche politikwissenschaftliche Literatur über die Macht reicher Wähler und organisierter Wirtschaftsinteressen gibt, die öffentliche Politik (einschließlich der Steuerpolitik) zu ihren Gunsten zu gestalten (Bartels, 2009; Emmenegger und Marx, 2019; Gilens, 2005; Hacker und Pierson, 2010; Svallfors, 2016), was darauf hindeutet, dass umgekehrte Kausalität in empirischen Studien ohne klare Identifikationsstrategie ein großes Problem darstellen könnte.“

    „Unsere Ergebnisse zu den Auswirkungen auf Wachstum und Arbeitslosigkeit widerlegen angebotsseitige Theorien, die davon ausgehen, dass niedrigere Steuern für Reiche bei Personen mit hohem Einkommen Reaktionen des Arbeitsangebots (mehr Arbeitsstunden, mehr Anstrengung usw.) auslösen, die die Wirtschaftstätigkeit ankurbeln (siehe Standardmodelle der optimalen Besteuerung des Arbeitseinkommens in Piketty und Saez, 2013 und Saez, 2001), und stehen vielmehr im Einklang mit neueren empirischen Untersuchungen, die zeigen, dass Einkommenssteuerbefreiungen und Zufallsgewinne nicht dazu führen, dass Personen ihr Arbeitsvolumen signifikant verändern (Akee et al., 2010; Jones und Marinescu, 2018; Martinez et al., 2018).“

    „Insgesamt zeigt unsere Analyse deutlich, dass Steuersenkungen für Reiche die Einkommensungleichheit erhöhen, aber keine Auswirkungen auf Wachstum oder Arbeitslosigkeit haben. Wir testen die Mechanismen in unserer Analyse nicht direkt, aber die Verwendung eines Maßes für den Anteil der obersten 1% am Volkseinkommen vor Steuern, das sowohl Arbeits- als auch Kapitaleinkommen umfasst, macht es weniger wahrscheinlich, dass Steuerverschiebung und -vermeidung die Ergebnisse beeinflussen. Unsere Ergebnisse stehen im Einklang mit denen von Piketty et al. (2014), die vermuten, dass niedrigere Steuern für Reiche Spitzenverdiener dazu ermutigen, energischer zu verhandeln, um ihre eigene Vergütung zu erhöhen, und zwar auf direkte Kosten derjenigen, die weiter unten in der Einkommensverteilung stehen.“

    Die Studie lesen Sie hier eprints.lse.ac.uk.

    Zum Thema

    Marcel Fratzscher, Wirtschaftswissenschaftler an der Humboldt-Universität Berlin und Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW), zur Debatte um die Vermögensteuer twitterperlen.de.

    Thomas Piketty, Wirtschaftswissenschaftler an der École des Hautes Études en Sciences Sociales Paris, im Gespräch über Ungleichheit und Ideologie deutschlandfunk.de.

    Kate Pickett, Gesundheitswissenschaftlerin an der University of York, und Richard Wilkinson, emeritierter Gesundheitswissenschaftler an der University of Nottingham und am University College London sowie an der University of York, über die Kosten der Ungleichheit awblog.at.

    Amin Schäfer, Politikwissenschaftler an der Universität Münster, über die „Politische Gleichheit – das uneingelöste Versprechen der Demokratie“ bzw. wie Einkommen auf die politische Repräsentation und politisches Handeln im Bundestag wirken youtube.com.

  • 998. Sitzung des Bundesrates

    19.12.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. Dezember 2020:

    TOP 4 Gesundheit und Pflege
    Der Bundesrat billigte das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege.
    Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
    Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
    Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

    TOP 18 Wohnraum
    Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland.
    Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beschlüsse der Baulandkommission umsetzen und die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern. Kommunen sollen künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort sollen sie auch leichter ein so genanntes Baugebot anordnen dürfen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen befristet bis zum 31. Dezember 2025 die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – ihren Entwurf hatte sie dort schon am 30. November 2020 eingebracht. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

    TOP 21 Mindestlöhne in der EU
    Der Bundesrat hat den Richtlinienvorschlag, einen EU-weiten Rahmen für die Festlegung von Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau zu schaffen, zur Kenntnis genommen.
    Zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen – nach Vorstellungen der Kommission – die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit anhand stabiler und klar definierter Kriterien die Angemessenheit der Mindestlöhne gefördert und dem Ziel angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen, des sozialen Zusammenhalts und der Aufwärtskonvergenz entsprochen werden kann (Artikel 5). Dabei sollen mindestens die folgenden vier Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne berücksichtigt werden:

    1. Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne,
    2. Niveau und Verteilung der Bruttolöhne,
    3. Wachstumsrate der Bruttolöhne,
    4. Entwicklung der Arbeitsproduktivität.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

  • Buchtipp: Anstiftung zum Mord

    18.12.2020/EG

    Annie Zaidi: Anstiftung zum Mord

    Roman (Gesellschaft, Kultur, Politik, Rassismus)

    „Drei Generationen zweier Familien leben in der Kleinstadt im Süden, die eine hinduistisch, die andere muslimisch. Da ist Dada, der alternde Großvater, der sich liebevoll um seine Pflanzen kümmert. Seine willensstarken Enkel Abu und Fareeda. Die frisch verheiratete Devaki, die ihren Mann nicht mehr versteht. Mariam mit den magischen Händen und der Lehrer Garuda, der verzweifelt versucht, seiner Klasse Landesgeschichte zu vermitteln. Und dann, fast unbemerkt, schleicht sich ein weiterer Bewohner in die Stadt – das Gespenst der Intoleranz, das sich daran macht, das Gleichgewicht aus Respekt und Achtung zwischen den Familien außer Kraft zu setzen.

    Annie Zaidi thematisiert den Zusammenhang von Vorurteilen, Hassreden und Gewaltausbrüchen in einem hochaktuellen Buch, das unter die Haut geht.“ (mehr …)

  • Abgasmanipulation: EuGH erklärt temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen für unzulässig

    17.12.2020/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    „Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“

    Zusammenfassend begründet der Gerichtshof der Europäischen Union, „dass eine Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, damit die in der Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und so die Zulassung dieser Fahrzeuge erreicht wird, nicht unter die Ausnahme von dem in der Verordnung aufgestellten Verbot solcher Einrichtungen fallen kann, selbst wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern“. curia.europa.eu

    Zum Thema

    Remo Klinger, Honorarprofessor der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, vertritt die Deutsche Umwelthilfe in einem Verfahren gegen das Kraftfahrt-Bundesamt, zum EuGH-Urteil:
    „Das Urteil des EuGH gibt dem Dieselskandal eine völlig neue Brisanz. Denn jetzt rächt sich, dass die deutschen Behörden im Herbst 2015 nur halbherzig mit der Automobilindustrie umgegangen sind. Sie haben Thermofenster und damit unzulässige Abschalteinrichtungen in den Autos akzeptiert. Diese millionenfach verbauten Systeme müssen nun entfernt werden. Das Urteil des EuGH wird für vergleichbare Verfahren nun die Messlatte sein. Die Zeit der faulen Ausreden ist vorbei.“

  • Arbeitswelt: In Deutschland arbeitet jeder Fünfte für einen Niedriglohn

    16.12.2020/EG
    Quelle: Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, Luxemburg

    Den höchsten Anteil an Niedriglohnempfängern führte im Jahr 2018 Lettland, den niedrigsten Anteil hatte Schweden

    Der Anteil der Niedriglohnempfänger* variierte im Jahr 2018 erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Der höchste Anteil wurde in Lettland (23,5%) beobachtet, gefolgt von Litauen (22,3%), Estland (22,0%), Polen (21,9%), Bulgarien (21,4%) und Deutschland (20,7 %).
    Deutlich weniger Niedriglohnempfänger zählten die Länder Schweden (3,6 %), Portugal (4,0 %), Finnland (5,0 %), Italien (8,5 %), Frankreich (8,6 %) und Dänemark (8,7 %). ec.europa.eu

    *Niedriglohnempfänger sind definiert als Arbeitnehmer, die zwei Drittel oder weniger des nationalen Median-Bruttostundenverdienstes verdienen. Daher ist der Schwellenwert, der Niedriglohnempfänger bestimmt, relativ und spezifisch für jeden Mitgliedsstaat.

    Zum Thema

    Ende 2018 arbeiteten 4,14 Mio. bzw. 19,3 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich. Davon waren 76 Prozent Deutsche. bundestag.de

    Aus dem Konsultationspapier der Europäischen Kommission vom 14.01.2020:
    „Angemessene Löhne sind der Schlüssel dazu, den europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Mindestlöhne, die durch Tarifverträge oder Rechtsvorschriften festgelegt werden, tragen dazu bei, Niedriglohnempfänger zu schützen und Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verhindern.“ (Seite 2)
    „Zu den Ländern, in denen der Mindestlohn nicht ausreicht, um eine Armutsgefährdung zu verhindern, gehören Länder mit vergleichsweise niedrigem Mindestlohn in Relation zum Medianlohn (wie Tschechien, Estland, Malta, Deutschland), aber auch Lettland und Luxemburg.“ ec.europa.eu (Seite 7)

    Auszug aus der Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum am 28.01.2005 in Davos:
    „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“ bundesregierung.de

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