Medium für die zweite Meinung

  • Bundestag: ‘Nebeneinkünfte‘ der Mandatsträger

    11.07.2021/EG
    Quelle: Otto Brenner Stiftung (OBS), Frankfurt am Main

    Arbeitspapier der OBS über die „Aufstocker im Bundestag IV“ / „Sinn der (Abgeordneten-)Diäten ist es, die Abgeordneten von anderen Einkommensquellen unabhängig zu machen“

    „Nebeneinkünfte, so ein zentraler Befund der OBS-Untersuchung über „Aufstocker“ im Bundestag, sind das Problem einer privilegierten Minderheit von (männlichen) Abgeordneten, die überproportional aus der Unionsfraktion kommen. 261 Bundestagsabgeordnete der zu Ende gehenden 19. Wahlperiode gaben an, „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ ausgeübt zu haben. Die geschätzten ca. 53 Millionen Euro Nebeneinkünfte der 19. Wahlperiode wurden zu fast 60 Prozent von Mitgliedern der Union generiert. In der FDP-Fraktion, ein Novum in der Geschichte der Untersuchungsreihe, gibt es kein Mitglied ohne veröffentlichungspflichtige Angaben.“
    Auszug Seite 31: „Die Zahl der aus Nebentätigkeiten angegebenen Nebeneinnahmen hat sich gegenüber den vorangegangenen Wahlperioden mehr als verdoppelt und die mittleren Gesamteinkünfte sind insgesamt um 40 Prozent auf fast 53 Millionen Euro gestiegen. Unabhängig von der Gesamtsumme der Nebeneinnahmen, ist die stark gestiegene Zahl der gemeldeten Einnahmen viel kritischer zu betrachten. Es kann angenommen werden, dass mit jeder Meldung einer Nebentätigkeit auch eine Gegenleistung erbracht wurde – also Zeit auf Kosten des Mandats in Anspruch genommen wurde.“

    Die Bilanz der Nebeneinkünfte lesen Sie hier otto-brenner-stiftung.de.

  • Bundestagswahl: Die Wahl aus 53 Parteien

    10.07.2021/EG
    Quelle: Der Bundeswahlleiter, Berlin

    Bundestagswahl: 53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen

    Dr. Georg Thiel, Bundeswahlleiter: „Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken.“
    Die zur Wahl stehenden Parteien lesen Sie hier bundeswahlleiter.de.

    Zum Thema

    Das interaktive Wahltool „Wahl-O-Mat“ wird voraussichtlich Ende August oder Anfang September freigeschaltet.
    „Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool, das zeigt, welche zu einer Wahl zugelassene Partei der eigenen politischen Position am nächsten steht. 38 Thesen können mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantwortet werden – alle zur Wahl zugelassenen Parteien können sich am Wahl-O-Mat beteiligen. Auf diese Weise können die Nutzerinnen und Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen. Der Wahl-O-Mat errechnet daraufhin den Grad der persönlichen Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien.“
    Der Wahl-O-Mat ist ein Produkt der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.

  • Buchtipp: Pflege in der Krise

    09.07.2021/EG

    David Gutensohn: Pflege in der Krise
    Applaus ist nicht genug

    Sachbuch (Gesundheit, Pflege, Politik)

    „Eines der größten Probleme der Gegenwart hat uns die Corona-Pandemie unerbittlich vor Augen geführt: Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist in der Krise. David Gutensohn schreibt engagiert und fundiert über die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Mit konkreten Vorschlägen ruft er zum Wandel auf und zeichnet die Vision eines funktionierenden Gesundheitssektors. Deutlich wird dabei: Der Pflegenotstand betrifft uns alle, und der Zeitpunkt zum Handeln ist jetzt!“

    Autor

    David Gutensohn hat in Berlin Sozialwissenschaften studiert und in München die Deutsche Journalistenschule besucht. Er ist Redakteur bei ZEIT ONLINE und schreibt über den Arbeitsmarkt, soziale Themen und Gesundheitspolitik. Er beschäftigt sich journalistisch intensiv mit dem Pflegesystem, das er auch persönlich gut kennt, da er selbst Sohn zweier Pflegekräfte ist und einen Großteil seiner Kindheit im Seniorenheim verbracht hat.

    Atrium Verlag, ISBN: 978-3-85535-119-0, Buch, 80 Seiten, 9 Euro

  • Corona-Pandemie: Maßnahmen provozieren auch Probleme

    07.07.2021/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

    Abhängig vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie könnten weitere Ausgleichsmaßnahmen nötig werden, um die finanzielle Situation einkommensschwächerer Familien zu verbessern

    Ifo-Forscher haben festgestellt, „dass während des zweiten Corona bedingten Lockdowns ein nicht unerheblicher Teil der einkommensschwächeren Familien von finanziellen Schwierigkeiten berichtet. Für ein Drittel ist das Geld zum Ende des Monats häufiger knapp als vor der Pandemie. Zu den häufigsten finanziellen Konsequenzen, die sich aus Geldnot ergaben, gehören Mahnungen wegen verpasster Zahlungen, die Inanspruchnahme von Überziehungskrediten und das Leihen von Geld von Freunden oder Verwandten. Etwa die Hälfte der befragten Eltern änderte ihren Konsum in der Coronakrise und leistet sich weniger als zuvor…“
    Die Forschungsergebnisse lesen Sie hier ifo.de.

    Zum Thema

    David Brady, Sozialwissenschaftler an der University of California, Riverside, untersuchte die Wirkung sozialpolitischer Maßnahmen:
    „Für die Ausgestaltung sozialpolitischer Maßnahmen gibt es zwei große Denkschulen: das Targeting, das knappe öffentliche Mittel an diejenigen richtet, die sie am meisten brauchen, und den Universalismus, ein großzügiges Sozialsystem, das im Prinzip alle Menschen berücksichtigt, unabhängig von ihrem Einkommen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das Targeting weniger wirkungsvoll bei der Armutsbekämpfung, da es viel Geld für die Kontrolle der Mittelverwendung aufwenden muss. Ein Plädoyer für eine universelle Sozialpolitik.“ wzb.eu

    Den DGB Verteilungsbericht 2021: Ungleichheit in Zeiten von Corona lesen Sie hier dgb.de.

  • Arbeitswelt im Schatten der Kontrolle

    05.07.2021/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

    Nach einer Untersuchung durch das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) an der Universität Tübingen in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Friedrich Schneider, em. Wirtschaftswissenschaftler an der Johannes Keppler Universität Linz, hat sich der geschätzte Umfang der sogenannten Schattenwirtschaft von 328 Milliarden Euro im Jahr 2017, 325 Milliarden Euro im Jahr 2018 und 324 Milliarden Euro im Jahr 2019 wenig verändert. Für das (Pandemie-)Jahr 2020 schätzen die Wissenschaftler das Volumen der Schwarzarbeit* auf 339 Milliarden Euro.
    Im Jahr 2020 sank die Zahl der Prüfungen von Arbeitgebern durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) um 18,3 Prozent auf 44.702 Prüfungen. Die ermittelte Schadenssumme stieg um 8,2 Prozent auf 817 Millionen Euro. bundestag.de
    *Schwarzarbeit ist in § 1 Absatz 2 SchwarzArbG definiert.

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