Medium für die zweite Meinung

  • Energie-/Klimapolitik: Die Verteilung der Lasten ist unfair

    17.06.2021/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

    Andreas Löschel, Wirtschaftswissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, über die Kostenverteilung der Energie- und Klimapolitik

    Auszug Seite 5: „Die Energiewende im Stromsektor hat im Prinzip mit der Einführung der EEG-Umlage ärmere Haushalte überdurchschnittlich belastet. Frondel und Sommer (2018) zeigen für den Fall eines einkommensschwachen Ein-Personen-Haushalts mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1677 kWh, dass sich das Verhältnis von Stromkosten zu steuerlichem Existenzminimum von 4,8% im Jahr 2006 (erstes Jahr der Beobachtung) auf 6,4% im Jahr 2016 erhöht hat. Die meisten Maßnahmen der deutschen Energie- und Klimapolitik von der PV-Förderung über die Förderung der energetischen Gebäudesanierung bis hin zu Kaufprämien für Elektrofahrzeuge verteilen Einkommen von unten nach oben um – zu den Eigenheimbesitzern, die eine PV-Anlage auf dem Dach installieren (Schäfer 2018) oder ihr Haus energetisch sanieren, den Käufern von Elektroautos (für die USA siehe Muehlegger und Rapson 2018) und so weiter. Da mit dem Einkommen der Anteil der Gebäudeeigentümer deutlich ansteigt und auch der Anteil der Käufer von Elektroautos, haben einkommensstarke Käufer und Investoren einen hohen Anteil der staatlichen Förderung in Anspruch genommen.“ ifo.de

  • Video-Tipp: Wem gehört die Welt?

    16.06.2021/EG
    Quelle: 3sat, Mainz

    Dokumentation über die Geschichte des Eigentums

    Besitz und Reichtum gehen einher mit Ungleichheit und Gewalt, denn mit dem ersten Zaun gab es den ersten Streit. Zugleich ist Eigentum die Basis früher Zivilisationen und Imperien – wie dem Römischen Reich. Viele der Errungenschaften von damals gelten bis heute.

    Teil 1 „Vom Acker zum Imperium“ sehen Sie hier ↗3sat.de.
    Teil 2 „Von Fürsten und Kaufleuten“ sehen Sie hier ↗3sat.de.
    Teil 3 „Von der Macht des Marktes“ sehen Sie hier ↗3sat.de.

  • Wohnungsmarkt in Städten: Wohnraum zwischen Attraktivität, Verfügbarkeit und Einkommen

    15.06.2021/EG
    Quellen: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim / Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf

    Aktuelle Studien zum Wohnungsmarkt in Städten

    „Die vorliegende Studie zeigt, dass hochqualifizierte Fachkräfte und weniger qualifizierte Arbeitnehmer/innen ganz ähnliche Städte als attraktiv bewerten. Die Mehrheit der Befragten ist unabhängig vom Bildungsniveau bereit, vergleichbare Anteile ihres Einkommens zu opfern, um in eine Region mit einer höheren Lebensqualität zu ziehen. „Dennoch beobachten wir in attraktiven städtischen Zentren oft einen deutlich höheren Anteil von qualifizierten Fachkräften. Die Gehälter für Hochqualifizierte sind in diesen Städten in der Regel deutlich höher, was die höheren Lebenshaltungskosten ausgleicht. Weniger qualifizierte Arbeitnehmer/innen können die höheren Kosten hingegen nicht vollständig durch ein höheres Einkommen kompensieren. Dadurch werden Arbeitnehmer/innen mit geringerem Einkommen oft vom Zuzug in attraktive Städte abgehalten, was letztlich die Unterschiede in den regionalen Lebensbedingungen verschärft“ erklärt ZEW-Ökonomin Arntz. Um dieser Kluft zwischen höher und niedriger gebildeten Arbeitnehmer/innen entgegen zu wirken, schlagen die Wissenschaftler/innen eine Wohnungspolitik vor, die bezahlbaren Wohnraum auch in attraktiven städtischen Lagen schafft.“ zew.de

    Studie der Hans Böckler Stiftung zur Entwicklung der Wohnverhältnisse und der sozialen Wohnversorgung von 2006 bis 2018 in 77 deutschen Großstädten:

    „Die Entwicklung der Wohnversorgung im Zeitraum von 2006 bis 2018 zeigt in den 77 untersuchten Großstädten ein strukturell verfestigtes Defizit an leistbaren und angemessenen Wohnungen. Im Jahr 2018 lebten 4,4 Millionen Haushalte in zu kleinen oder zu teuren Wohnungen. Selbst unter Annahme einer optimalen Verteilung des vorhandenen Wohnraumes könnten 1,5 Millionen Haushalte nicht mit leistbaren und angemessenen Wohnungen versorgt werden. Dieser „harte Kern“ der Wohnungsnot entspricht über 18 Prozent aller Mieter*innenhaushalte in den Großstädten. Das Versorgungsdefizit betrifft vor allem kleine Haushalte und Einkommensklassen mit geringen Einkommen.“

  • Buchtipp: Für alle, nicht die Wenigen

    11.06.2021/EG

    Ulrich Schneider (Herausgeber): Für alle, nicht die Wenigen
    Warum wir unsere Zukunft nicht den Märkten überlassen dürfen

    Sachbuch (Kapitalismus, Markt, Ungleichheit, Politik)

    „Individuelles Gewinnstreben und Wettbewerb sorgen wie von selbst dafür, dass die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu jeweils angemessenen Preisen erfolgt. Das ist eine der Kernthesen des Neoliberalismus. Doch dem ist nicht so. Im Gegenteil: Der sogenannte freie Markt und seine ungezügelte Profitorientierung haben zu einer tiefen sozialen Spaltung unserer Gesellschaft und zur Ausgrenzung von immer mehr Menschen geführt. Ulrich Schneider hat namhafte Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gesundheit, Kultur, Energie, Verkehr und Landwirtschaft versammelt, die die Grenzen eines profitorientierten Wirtschaftens aufdecken und Alternativen aufzeigen.“

    Autoren

    Ulrich Schneider ist Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Berlin. Er ist Autor verschiedener Publikationen zu den Themen Armut in Deutschland, Verantwortung des Sozialstaates und soziale Gerechtigkeit. Im Westend Verlag erschienen zuletzt „Kampf um die Armut“(2015) sowie „Kein Wohlstand für alle!?“ (2017).
    Olaf Bandt, Mara Dehmer, Elisabeth Fresen, Cornelia Harrer, Dierk Hirschel, Joachim Rock, Hermann Schulte-Sasse, Melanie Weber-Moritz, Olaf Zimmermann

    Westend Verlag, ISBN: 978-3-86489-817-4, E-Buch, 272 Seiten, 17 Euro

  • EU ordnet Meinungsfreiheit im Internet

    10.06.2021/EG
    Quelle: Europäische Kommission, Brüssel/Berlin

    Nationale Behörden können ab 07. Juni 2022 „Entfernungsanordnung“ nutzen um „terroristische Inhalte“ binnen einer Stunde aus dem Internet entfernen zu lassen

    Margaritis Schinas, Vizepräsident der Europäischen Kommission: „Mit diesen bahnbrechenden neuen Regeln gehen wir gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vor und machen die Sicherheitsunion der EU zur Realität. Online-Plattformen haben dann eine Stunde Zeit, um terroristische Inhalte aus dem Netz zu nehmen und sicherzustellen, dass Anschläge wie der in Christchurch nicht dazu genutzt werden können, Bildschirme und Gedanken zu verschmutzen.“
    Die Mitteilung sowie ergänzende Informationen zur Vorschrift lesen Sie hier ec.europa.eu.
    Die Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte lesen Sie hier ec.europa.eu.

    Zum Thema

    Deutschland: Gesetzespaket gegen Hass und Hetze ist seit April 2021 in Kraft und ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke in Deutschland Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden.
    Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind nicht von der Meldepflicht umfasst, da die Abgrenzung zu von der Meinungsfreiheit umfassten Aussagen hier im Einzelfall schwierig sein kann. Soziale Netzwerke müssen allerdings künftig Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie und wo sie Strafanzeige und erforderlichenfalls Strafantrag stellen können. ↗bmjv.de

Arbeitswelt Armut Automobil Banken Bildung Buchtipp Bundesrat Corona-Virus Demokratie Digitalisierung Einkommen Energie EU Exportüberschuss Flüchtlingsdebatte Gesellschaft Gesundheit Globalisierung Hartz IV Interessenvertreter Kapitalismus Klimawandel Konsum Kriminalität Landwirtschaft Medien Migration Neuregelungen Partei Pflege Politik Recht Rente Sozialhilfe Steuer Syrien Umweltschutz Ungleichheit USA Vermögen Volkswirtschaft Waffen Wahlen Wirtschaft Wohnen