750.000 Euro für ein unentgeltliches Ehrenamt

15.05.2017/EG aus dem Juristenblog ’beck-community‘, München

Markus Stoffels, Rechtswissenschaftler, zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen möglicher Untreue bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern von VW

„Bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und insbesondere bei den Vorsitzenden klaffen – jedenfalls bei den großen Unternehmen – Recht und Wirklichkeit auseinander. Zur Erinnerung: Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt als unentgeltliches Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 BetrVG). (…) Angaben des VW-Konzerns zufolge war eine Anzeige Auslöser des Verfahrens. Es soll dabei unter anderem um mutmaßlich zu hohe Bezüge für Betriebsratschef Bernd Osterloh gehen. Dieser wird mit den Worten zitiert: „Ich bin da mit mir im Reinen.“ (…) „In der Spitze lag damit mein Jahresgehalt einmal bei rund 750.000 Euro.“ (…)“ ↗community.beck.de