Belästigungen, Beleidigungen und andere Straftaten

13.05.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bundesregierung: Schleppende Löschpraxis und Rechtsdurchsetzung bei ‘Facebook‘

„Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring der Löschquote und Reaktionszeiten von Facebook vom Januar/Februar 2017 hat ergeben, dass die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet werden. Insbesondere fiel die Löschquote geringer aus, wenn ein Verstoß von einem Nutzer und nicht von jugendschutz.net im direkten Kontakt gemeldet wurde. So betrug die Löschquote für durch Nutzer gemeldete Inhalte 39 Prozent im Vergleich zu 88 Prozent, wenn die Meldung durch jugendschutz.net erfolgte. Bei einem im Juli und August 2016 durchgeführten Monitoring betrug die Löschquote für durch Nutzer gemeldete Inhalte noch 46 Prozent.

Grundsätzlich sind Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook für die Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer ohne Kenntnis der Inhalte straf- und zivilrechtlich nicht verantwortlich und nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen ohne Anlass zu überwachen oder nach Anhaltspunkten für rechtswidrige Tätigkeiten zu durchsuchen.“ ↗bundestag.de