SGB II 2016: Sanktionssumme 175 Mio. Euro

15.05.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

2016 wurden 939.133 Sanktionen neu ausgesprochen (- 4 % gegenüber 2015)

Im Jahr 2016 wurden 651.427 Widersprüche (+ 1,9 Prozent gegenüber 2015) abschließend bearbeitet. Davon wurde in etwa 180.356 Fällen stattgegeben und in weiteren 48.066 Fällen teilweise stattgegeben. Jeder dritte Widerspruch war berechtigt bzw. teilweise berechtigt.

Im Jahr 2016 wurden 120.807 Klagen gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers erledigt. Hiervon wurde in 6.783 Fällen der Klage stattgegeben und in weiteren 2.223 Fällen teilweise stattgegeben. Zu den für die Träger verursachten Kosten, durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. bundestag.de

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