Buchtipp: „Limitarismus“

26.04.2024/EG

Ingrid Robeyns: Limitarismus
Warum Reichtum begrenzt werden muss

Sachbuch (Politik, Steuer, Vermögen)

„Wenn die Armen ärmer werden, merken wir es alle: an zunehmender Obdachlosigkeit oder Schlangen vor der Essensausgabe. Aber wenn die Reichen reicher werden, gibt es in der Öffentlichkeit nicht viel zu sehen, und für die meisten von uns ändert sich der Alltag nicht. Zumindest nicht sofort.
Mit dieser verblüffenden, augenöffnenden Intervention legt die weltweit renommierte Philosophin und Ökonomin Ingrid Robeyns das wahre Ausmaß unseres Wohlstandsproblems offen, das in den letzten fünfzig Jahren stillschweigend außer Kontrolle geraten ist. Sie zeigt, dass extremer Reichtum aus moralischer, politischer, ökonomischer, sozialer, ökologischer und psychologischer Hinsicht nicht nur nicht gerechtfertigt werden kann, sondern uns allen zutiefst schadet – auch den …“

Autorin

Ingrid Robeyns, 1972 in Löwen, Belgien, geboren, ist Professorin für Ethik an der Universität Utrecht. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften und der Philosophie promovierte sie an der University of Cambridge bei Amartya Sen. Sie gilt als Begründerin des Limitarismus und trägt wesentlich zur Verbreitung des Konzepts bei. Zur Unterstützung ihrer Forschung erhielt sie 2022 den Vici Grant des Dutch Research Council (NWO). Robeyns lebt mit ihrer Familie in Utrecht.

S. Fischer Verlage, ISBN 978-3-10-491620-0, E-Buch

Tafel ist seit 30 Jahren aktiv

20.04.2024/EG
Quelle: Tafel Deutschland, Berlin

Tafelbewegungen sind Armutszeugnisse für unterlassene Regierungsarbeiten

„30 Jahre Tafel bedeuten aber nicht nur 30 Jahre beeindruckendes ehrenamtliches Engagement. Sie zeigen auch, dass die politischen Maßnahmen gegen Armut und Lebensmittelverschwendung seit drei Jahrzehnten nicht ausreichen, um nachhaltige Veränderungen zu schaffen. Immer mehr Menschen leben in Armut, immer mehr Menschen sind auf die Unterstützung der Tafel angewiesen. Steigende Energie- und Lebensmittelpreise bringen viele an ihre Grenzen. Mit politischen Forderungen nach armutssicheren Gehältern, Renten und Sozialleistungen setzt sich Tafel Deutschland seit Jahren für eine sozial gerechte und nachhaltige Gesellschaft ein.
Ein Schwerpunkt bildet dabei der Abbau von Kinderarmut. Schon heute ist in Deutschland jedes fünfte Kind von Armut bedroht, oft mit dramatischen Folgen: Kinder aus armutsbetroffenen Familien haben geringere Bildungschancen und ein deutlich höheres Risiko, später selbst in Armut zu leben. Dennoch hat die Bundesregierung die 2023 beschlossene Kindergrundsicherung nicht mit genug Budget ausgestattet, um Kinderarmut zu bekämpfen und allen Kindern einen gleichberechtigten Start ins Leben zu ermöglichen.“

Den kompletten Beitrag lesen Sie hier.

Buchtipp: „Nie mehr leise“

19.04.2024/EG

Betiel Berhe: Nie mehr leise
Die neue migrantische Mittelschicht

Sachbuch (Gesellschaft, Politik)

„Vom migrantischen Arbeiter:innenkind zur erfolgreichen Akademikerin: Betiel Berhes Kindheit zwischen Hochhäusern hat ihren Blick auf Klassenunterschiede und strukturelle Diskriminierung geschärft. Heute arbeitet sie als Ökonomin und Anti-Rassimus- und -Klassismus-Trainerin und hat das Institut für Social Justice & Radical Diversity in München mitbegründet. Anhand ihrer eigenen Biographie und anderer Lebensgeschichten erzählt sie, wie schwer sozialer Aufstieg ist, welche feinen Unterschiede niemals verschwinden – und wie eine neue migrantische Mittelschicht wächst, die sich gegen strukturellen Klassismus und Rassismus stellt und der Intersektionalität verpflichtet ist…“

Autorin

Betiel Berhe ist studierte Ökonomin und Aktivistin. In der Vergangenheit war sie für zahlreiche internationale Organisationen sowie NGOs tätig, hat das Social Justice Institut in München mitbegründet und ist in unterschiedlichen rassismuskritischen Netzwerken aktiv.

Aufbau Verlag, ISBN 978-3-8412-3222-9, E-Buch

Geldvermögen privater Haushalte

18.04.2024/EG
Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland erreicht Ende 2023 rund 7,7 Billionen Euro

Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen¹ der privaten Haushalte² in Deutschland, zum Ende des vierten Quartals 2023 auf 7.715 Milliarden Euro (+ 6,5 % ggü. IV/2022).
Die Daten lesen Sie hier.

¹Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Anteile an Investmentfonds, Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen, Ansprüche gegenüber Alterssicherungssystemen, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen.
²Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und ähnliche Organisationen).

Zum Thema

Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2022, mit 12.398 Milliarden Euro (+ 14 % ggü. 2021) angegeben. Quelle: Publikation „Vermögensbilanzen“, Seite 14.

Die Deutsche Bundesbank veröffentlichte im Monatsbericht Juli 2022 eine verteilungsbasierte Vermögensbilanz der privaten Haushalte in Deutschland. Die Daten zur Vermögensverteilung im Zeitraum 2009 bis 2021 lesen Sie hier, ab Seite 23.

Andreas von Westphalen, Deutschlandfunk, im Gespräch mit dem Wirtschaftswissenschaftler Thomas Piketty, über die Sakralisierung des Kapitals und deren Folgen, hören Sie hier.

Ergänzende Beiträge hören und lesen Sie mit Hilfe der Schlagwortsuche.

BVG stärkt Meinungsfreiheit

18.04.2024/EG
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Bundesregierung muss kritische Äußerungen hinnehmen

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Der Journalist Julian Reichelt, Chefredakteur von nius.de, wendete sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
„Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.

  1. a) Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten…“

Den Beschluss lesen Sie hier.