Medium für die zweite Meinung

  • Buchtipp: „Nie gut genug“

    29.02.2024/EG

    Thomas Curran: Nie gut genug
    Die fatalen Folgen des Perfektionismus – und wie wir uns vom Selbstoptimierungsdruck befreien können

    Sachbuch (Psychologie)

    „Der Psychologe Thomas Curran wirft einen eindringlichen Blick auf die Ursachen des Optimierungsdrucks und ruft zum Handeln auf – sowohl auf persönlicher als auch auf gesellschaftlicher Ebene. Denn in einer Welt, die von intensivem Wettbewerb, Perfektionsstreben und dem permanenten Vergleich geprägt ist, steigen Erschöpfung, Burnout, Depressionen und Angststörungen.
    Wer sich von den Anforderungen des täglichen Lebens ausgelaugt fühlt, unter ständigem Druck, beruflich erfolgreicher, in der Partnerschaft glücklicher, in der Freizeit sportlicher oder kreativer zu sein, kurz, wer das Gefühl hat, nie gut genug zu sein, lese dieses Buch.“

    Autor

    Thomas Curran ist Assistant Professor am Department of Psychological and Behavioural Science der London School of Economics. Sein Hauptforschungsgebiet ist der Perfektionismus und seine Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Currans Studie mit 40.000 Absolventen zeigte einen alarmierenden Anstieg des Perfektionismus in den letzten 30 Jahren und mündete in seiner Theorie der kulturellen Einflüsse auf den Perfektionismus.

    Rowohlt Verlag, ISBN 978-3-644-00784-0, E-Buch

  • Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2024

    28.12.2023/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Mit dem Jahreswechsel treten u. a. folgende gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

    Mindestlohn
    Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde angehoben.

    Minijobber
    Ab 01. Januar 2024 beträgt die Minijob-Grenze 538 Euro.

    Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
    „Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist…“

    Lieferkettengesetz
    Ab 01. Januar 2024 gelten für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten neue Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

    Bürgergeld
    Die Regelsätze des Bürgergeldes (Grundsicherung für Arbeitssuchende oder ALG II oder Hartz IV) erhöhen sich zum 01. Januar 2024.

    Menschen mit Behinderung
    Zum 01. Januar 2024 ändern sich die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

    Beitragsbemessungsgrenzen
    Zum 01. Januar 2024 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben.

    Opfer von Gewalt
    Zum 01. Januar 2024 tritt ein neues Entschädigungsgesetz in Kraft.

    Elektronisches Rezept
    Ab dem 01. Januar 2024 wird für gesetzlich Versicherte das E-Rezept der neue Standard.

    Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
    Für die Jahre 2024 und 2025 werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf längstens 15 Arbeitstage erhöht, für Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

    Pflege
    Zum 01. Januar 2024 werden das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge angehoben.

    Energie
    Ab dem 01. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Diverse Förderprogramme ergänzen die Umstellung.

    Kommunale Wärmeplanung
    Zum 01. Januar 2024 tritt das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Danach müssen bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral sein.

    Steuerliche Anpassungen
    Ab 01. Januar 2024 werden
    der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 11.604 Euro (+ 6,0 %),
    der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro (+ 4,0 %),
    der Freibetrag des Solidaritätszuschlags auf 18.130 Euro bzw. 36.260 Euro (+ 6,9 %) sowie
    der Spitzensteuersatz auf 66.761 Euro (+ 6,3 %) angehoben.

    Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer:innen
    Für 2024 und 2025 erhalten berufliche Betreuer:innen eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Monat und Betreuung. Ehrenamtliche Betreuer:innen erhalten 24 Euro pro Jahr und Betreuung.

    Landwirtschaft: Öko-Regelungen
    Für das Antragsjahr 2024 wurde die Ausgestaltung der Öko-Regelungen neu verfasst. Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel.

    Landwirtschaft: Glyphosat
    „In der derzeit gültigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verankert. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig. Außerdem treten zum 1. Januar 2024 die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen außer Kraft treten. So hatte es die Vorgängerregierung in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angelegt. Das BMEL wird daher die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anpassen.“

    Landwirtschaft: Tierschutz
    Mit der neuen Regelung ist ab dem 01. Januar 2024 verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

    Einwegpfand
    Ab 01. Januar 2024 gilt auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen eine Einwegpfandpflicht.

  • Buchtipp: „Gemeinwohl von A bis Z“

    22.12.2023/EG

    Digitalagentur »visuellverstehen« (Hrsg.): Gemeinwohl von A bis Z
    26 Tipps für das Arbeiten von heute

    Sachbuch (Gemeinwohl)

    „Menschenwürde, Solidarität, Mitbestimmung, Transparenz sowie soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit: Die Grundwerte der Gemeinwohl-Ökonomie haben Einzug in die Wirtschaft erhalten. Wer ganz genau wissen möchte, wie es im eigenen Unternehmen um diese Punkte bestellt ist, unterzieht sich einer offiziellen GWÖ-Bilanzierung, in der alle Bereiche durchleuchtet werden.“

    Herausgeber

    Die auf das Gemeinwohl fokussierte Digitalagentur »visuellverstehen« schafft seit der Gründung im Jahre 2012 innovative Digital- und Designlösungen.

    oekom Verlag, ISBN 978-3-98726-061-2, Buch

  • Buchtipp: „Klassismus“

    15.12.2023/EG

    Markus Gamper, Annett Kupfer: Klassismus

    Sachbuch (Gesellschaft, Ungleichheit)

    „Klassismus bezeichnet die Diskriminierung aufgrund des sozialen Status, der hegemoniale Strukturen der Stigmatisierung, Unterdrückung und Benachteiligung zugrunde liegen. Bereits im 19. Jahrhundert wurde mit Klassismus die soziale Ungleichheit aufgrund der Klassenzugehörigkeit beschrieben, dennoch findet der Begriff in unserem Alltag und im wissenschaftlichen Kontext bisher kaum Beachtung. Markus Gamper und Annett Kupfer liefern eine theoretische Einführung, in der Schwerpunkte der Klassismusforschung aufgezeigt und die Herausforderungen bezüglich einer (kritischen) Begriffsbestimmung skizziert werden. Im Fokus stehen dabei sowohl für einen umfassenden Klassismusbegriff zentrale theoretische Grundlagen als auch strukturell-kritische Perspektiven der Kapitalismuskritik, Ausgrenzung und Fragen von sozialer Gerechtigkeit sowie die Kritik an den meritokratischen Prinzipien.“

    Autoren

    Markus Gamper (PD Dr. phil.), geb. 1975, ist akademischer Rat am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften der Universität zu Köln. Er war Gastprofessor an der Universidad Autónoma de Aguascalientes (Mexiko). Seine Forschungsschwerpunkte sind Kultursoziologie, Netzwerkforschung, empirische Sozialforschung, (Trans-)Migrationsforschung und soziale Ungleichheit.

    Annett Kupfer (Dr. phil.), geb. 1985, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften der Fakultät Erziehungswissenschaften der Technischen Universität Dresden. Ihre Arbeits- und Forschungsthemen sind kritische (Trans-)Migrationsforschung, Intersektionalität, sozialpädagogische und psychosoziale Beratung sowie soziale Netzwerke und Empowerment.

    Transcript Verlag, ISBN 978-3-8252-5927-3, Buch

  • Regierungsarbeit macht es möglich: Vermögen ohne Steuerlast

    12.12.2023/EG
    Quelle: Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf

    Auch das ist ein Ergebnis von Regierungsarbeit: Studie legt mangelhafte Erfassung sowie Besteuerung von Reichtum offen

    „Milliardäre sind nur selten Unternehmer. Jede fünfte Milliardärs-Dynastie hat das Unternehmen bereits verkauft und von den restlichen Milliardärsunternehmen wird nur etwa die Hälfte noch aktiv von der Familie gemanagt. Seit 1996 hat sich der typische effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen etwa halbiert. Nur wenigen Menschen ist das bewusst. Und Politiker fürchten sich zu unrecht vor geeigneten Maßnahmen für eine höhere Besteuerung von Superreichen.“
    Die Studie lesen Sie hier.

    Zum Thema

    Die Entwicklung des effektiven Steuersatzes auf die Erträge aus dem BMW-Vermögen 1996 vs. 2022 lesen Sie hier. Quelle: Netzwerk Steuergerechtigkeit.

    „Die geheime Welt der Superreichen – Das Milliardenspiel“. Journalist Jochen Breyer recherchiert in der Welt der deutschen Superreichen. Besonders interessant wird der Beitrag ab Minute 36! Das Video sehen Sie hier.

    „Das Geldvermögen der privaten Haushalte ist im zweiten Quartal 2023 um 94 Milliarden Euro gestiegen und betrug zum Quartalsende 7.492 Milliarden Euro.“ Quelle: Deutsche Bundesbank. Den Bericht lesen Sie hier.

    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2021, mit 10.829 Milliarden Euro (+ 19,2 % ggü. 2019) angegeben. Quelle: Deutsche Bundesbank, Publikation „Vermögensbilanzen“, Seite 14. Den Bericht lesen Sie hier.

    Ergänzende Beiträge hören und lesen Sie mit Hilfe der Schlagwortsuche.

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