Medium für die zweite Meinung

  • ÖRR präsentiert viel ohne Vielfältigkeit?

    03.04.2024/EG
    Quelle: „meinungsvielfalt.jetzt“, Ole Skambraks, Altdorf, Schweiz

    Mitarbeiter:innen von ARD, ZDF, Deutschlandradio und weiteren Personen fordern breiteres Meinungsspktrum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

    „Wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie alle weiteren Unterzeichnenden, schätzen einen starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland als wesentliche Säule unserer Demokratie, der gesellschaftlichen Kommunikation und Kultur. Wir sind von seinen im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides aber sehen wir in Gefahr. Das Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nimmt immer stärker ab. Zweifel an der Ausgewogenheit des Programms wachsen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen Programmauftrag und Umsetzung nehmen wir seit vielen Jahren wahr. Wir haben …“

    Das Manifest lesen Sie hier.

    Ergänzung am 04.04.2024:

    Wissenschaftler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz untersuchten die Berichterstattung deutscher Nachrichtenmedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Befund Auszug:

    „Die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Formate entsprach in dieser Hinsicht aber nahezu exakt der durchschnittlichen Berichterstattung der 34 Vergleichsmedien. Dies ist auch nicht erstaunlich, weil öffentlich-rechtliche wie private Medien letztlich derselben journalistischen Logik folgen. Die tagesaktuelle Berichterstattung von Nachrichtenmedien ist ereignisgetrieben, und die Ereignislage führt mehr oder weniger automatisch dazu, dass bestimmte Themen und Akteure stärker in den Fokus geraten als andere. Nachrichtenjournalisten haben ein weitgehend identisches, durch ihre Ausbildung geprägtes Verständnis davon, welche Ereignisse und Akteure so wichtig sind, dass über sie berichtet werden muss. Dementsprechend gleicht sich die Berichterstattung verschiedener Nachrichtenmedien in Bezug auf Themen und Akteure zwangsläufig, und die geringen Unterschiede lassen sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass in bestimmten Formaten (Print- und Online-Medien) mehr Raum zur Verfügung steht als in anderen (Fernseh- und Radionachrichten). Allerdings kann man in der Berichterstattung über ein und dasselbe Thema durchaus auch mehr oder weniger stark unterschiedliche Akteure selbst zu Wort kommen lassen. Die öffentlich-rechtlichen Formate lassen dabei zumindest einfache Bürger und die aktuellen Oppositionsparteien im Verhältnis häufiger zu Wort kommen als die Vergleichsmedien und berichten in dieser Hinsicht folglich etwas vielfältiger.“

    Die Studie „Fehlt da was? Perspektivenvielfalt in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtenformaten“ lesen Sie hier.

  • Buchtipp: „Versteckte Köder“

    29.03.2024/EG

    Heike Melzer: Versteckte Köder
    Die Macht der Belohnungsreize und wie wir uns davon befreien

    Sachbuch (Medien, Psychologie)

    „Likes, Shopping, Candy Crush – wo verstecken sich Belohnungsreize in unserem Alltag und wie abhängig sind wir? Belohnungsreize sind allgegenwärtig. Soziale Netzwerke, Onlineshopping, Sexualität, Ernährung, Gaming: Geködert werden wir überall. Ungesteuerter Dauerkonsum und emotionale Enthemmung nehmen zu. Belohnungsaufschub, Fokussierungsfähigkeit, Frustrationstoleranz und Impulskontrolle werden zum Problem…“

    Autorin

    Heike Melzer ist Neurologin, ärztliche Psychotherapeutin und Business-Coach.

    Hanser Verlag, ISBN 978-3-446-28031-1, E-Buch

  • Gesetzliche Neuregelungen zum April 2024

    28.03.2024/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Im April 2024 treten neue Gesetze in Kraft

    Elterngeld

    „Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 01. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 01. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt.“ Weitere Informationen lesen Sie hier.

    Cannabis

    Ab dem 01. April wird in Deutschland der Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Weitere Informationen lesen Sie hier.

  • Lohnarbeit, Milliardäre, Übergewinne

    27.03.2024/EG
    Quelle: Netzwerk Steuergerechtigkeit, Berlin

    Steuer(un)recht: Arbeit wird hoch besteuert – Vermögen niedrig

    „Ein typischer Mustermillionär zahlt mit 21 Prozent nur knapp die Hälfte des Reichensteuersatzes von 45 Prozent und – inklusive Sozialabgaben – mit 24 Prozent knapp die Hälfte dessen, was die Durchschnittsverdiener-Familie an Steuern und Sozialabgaben zahlt. Immobilienmilliardärinnen, die ihr Geld in profitablen Bestandsimmobilien parken, zahlen mit knapp 17 Prozent sogar noch weniger. Und auch die Eigentümerinnen der größten und profitabelsten Unternehmen der Welt schaffen es, ihren Steuersatz durch Gewinnverschiebung unter 20 Prozent zu drücken.“

    Das „Jahrbuch Steuergerechtigkeit 2024“ lesen Sie hier.

  • 1.042. Sitzung des Bundesrates

    22.03.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 22. März 2024:

    TOP 2: Wachstums-Chancengesetz
    Der Bundesrat stimmte für das Wachstums-Chancengesetz.
    Die zahlreichen Maßnahmen lesen Sie hier.

    TOP 4: Krankenhaus-Transparenzgesetz
    Der Bundesrat billigte das Krankenhaus-Transparenzgesetz.
    Das Krankenhaus-Transparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.
    Das Gesetz kann nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

    TOP 6: Cannabisgesetz
    Der Bundesrat billigte das Cannabisgesetz.
    Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. Der An- und Verkauf von Cannabis bleiben verboten. Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum verboten.
    Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt.
    Das Cannabisgesetz tritt am 01. April 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 01. Juli 2024 vorgesehen.

    TOP 24: Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Gehsteigbelästigung)
    Bundesrat befürwortete Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    Die Ergänzung des Gesetzes soll eine ungehinderte Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie den ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gewährleisten. Darin werden sowohl die Belästigung der Schwangeren wie auch die Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verboten. Zur wirksamen Umsetzung dieser Verbote sind zudem Bußgeldtatbestände einzuführen. Entsprechende Bußgeldtatbestände werden erarbeitet und eingeführt.
    Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

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