Medium für die zweite Meinung

  • Ein Blick nach Brasilien

    13.05.2018/EG

    Brasilien: Kapitalstarke Wirtschaftsorganisationen setzen ihre Ziele zunehmend mit Gewalt durch / Labiles Rechtssytem schützt inigene Völker kaum

    Anne Vigna, Journalistin, über die zunehmende Gewalt und ein labiles Rechtssystem in Brasilien: „Laut der katholischen Landpastoralkommission (Comissão Pastoral da Terra, CPT), die auf eine Initiative der brasilianischen Bischofskonferenz während der Militärdiktatur zurückgeht, wurden 2017 landesweit 70 Aktivisten umgebracht – neun mehr als 2016, das bereits ein Rekordjahr gewesen war. 52 der 70 Morde des vergangenen Jahres stehen in Zusammenhang mit Landkonflikten.“ monde-diplomatique.de

    Bundesregierung zur humanitären Lage in Brasilien: „Brasilien ist eine pluralistische Demokratie mit einer sehr offenen, vielfältigen und regen Zivilgesellschaft. Gleichwohl führen große soziale Ungleichheiten aus Sicht der Bundesregierung zu unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten für die Bevölkerung. In den letzten Jahren hat die Armut zugenommen, in deren Folge die Gewaltkriminalität deutlich angestiegen ist und die gesundheitliche Versorgung sich verschlechtert hat. Infolge von Agrar-, Rohstoff- und Infrastrukturinteressen hat sich der Druck auf indigene Völker und andere ethnische Minderheiten erhöht. (…) In den letzten Jahren ist es allerdings aufgrund des zunehmenden Drucks durch die Agrarindustrie und andere Interessengruppen schwieriger geworden, den Schutz der Rechte von Indigen konsequent zu wahren.“ bundestag.de (Punkt 8 und 9)

  • Gesundheit/Umwelt: Weiterhin hohe Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft

    12.05.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

    Grundwasser wird in Deutschland nach wie vor stark durch landwirtschaftliche Quellen verunreinigt / Folgen: Steigende volkswirtschaftlichen Kosten, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Wasserversorgung

    Nach einem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission wurde in 28 Prozent der Grundwasser-Messstationen in Deutschland der durchschnittliche Höchstwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser überschritten.
    Im Jahr 2016 hat die Europäische Kommission Deutschland wegen der anhaltenden Verunreinigung der deutschen Gewässer durch Nitrat vor dem Gerichtshof der EU verklagt. ↗europa.eu

    Die Nitrat-Belastungs-Tabelle sehen Sie hier europa.eu

    Verunreinigung durch landwirtschaftliche Quellen

    Während Stickstoff ein lebenswichtiger Nährstoff ist, der Pflanzen und Pflanzen beim Wachstum unterstützt, sind hohe Konzentrationen schädlich für Mensch und Natur. Insbesondere Nitrate (von Pflanzen nicht aufgenommener Stickstoff wird in Nitrat umgewandelt) aus Viehdung und Mineraldünger sind eine der Hauptquellen für die Wasserverschmutzung in Europa. Eine zu hohe Nitratbelastung fördert in Süßwassergewässern und in der Meeresumwelt das Wachstum von Algen, die anderes Leben ersticken (Eutrophierung). Das verschlechtert die Wasserqualität enorm. Eine Nitratkonzentration von über 50 mg/l kann zudem erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben, insbesondere auf schwangere Frauen und Kleinkinder. Zudem verursacht die Entfernung von Nitraten aus dem Trinkwasser hohe Kosten.

    Vor mehr als 25 Jahren hat die EU das Problem erkannt und die Nitratrichtlinie verabschiedet, die die gute landwirtschaftliche Praxis in ganz Europa fördert, indem sie die Wasserverschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verringert.

    Die verantwortlichen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (und Verbraucherschutz 2001 bis 2013) der vergangenen 25 Jahren:

    • Seit März 2018: Julia Glöckner (CDU)
    • 2014 bis 2018: Christian Schmidt (CSU)
    • 2013 bis 2014: Hans-Peter Friedrich (CSU)
    • 2008 bis 2013: Ilse Aigner (CSU)
    • 2005 bis 2008: Horst Seehofer (CSU)
    • 2001 bis 2005: Renate Künast (Grüne)
    • 1998 bis 2001: Karl-Heinz Funke (SPD)
    • 1993 bis 1998: Jochen Borchert (CDU)
  • 165 Mio. Euro für politische Parteien

    11.05.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Die staatliche Finanzierung der Parteien steigt von 133 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 165 Mio. Euro im Jahr 2018 (+ 24 %)

    Nach einer Unterrichtung durch Wolfgang Schäuble, Präsident des Deutschen Bundestages, erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf (sogenannte absolute Obergrenze), für das Jahr 2018 um 2,2 Prozent auf 165.363.194 Euro. bundestag.de

    Zum Thema

    Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse der Parteien

    Die Gesamteinnahmen der Parteien im Jahr 2015:

    • AfD 14,8 Mio. Euro (Anteil staatlicher Mittel: 5,2 Mio. Euro/35,2 %)
    • CDU 143,4 Mio. Euro (49,3 Mio. Euro/34,4 %)
    • CSU 59,1 Mio. Euro (13,4 Mio. Euro/22,7 %)
    • DIE LINKE 28,0 Mio. Euro (11,0 Mio. Euro/39,2 %)
    • FDP 25,8 Mio. Euro (8,9 Mio. Euro/34,4 %)
    • GRÜNE 40,0 Mio. Euro (15,1 Mio. Euro/37,8 %)
    • SPD 156,8 Mio. Euro (50,1 Mio. Euro/31,9 %)

    Das Reinvermögen (Besitzposten abz. Schuldposten) der Parteien im Jahr 2015:

    • AfD 10,0 Mio. Euro
    • CDU 149,2 Mio. Euro
    • CSU 37,0 Mio. Euro
    • DIE LINKE 29,1 Mio. Euro
    • FDP 6,8 Mio. Euro
    • GRÜNE 42,8 Mio. Euro
    • SPD 202,1 Mio. Euro

    Die komplette Unterrichtung zu den Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhälntnissen der Parteien lesen Sie hier bundestag.de.

    Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

    • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
    • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
    • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
    • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
    • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
    • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
    • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
    • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
    • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)
  • Buchtipp: Radikale Alternativen

    11.05.2018/EG

    Alberto Acosta, Ulrich Brand: Radikale Alternativen
    Warum man den Kapitalismus nur mit vereinten Kräften überwinden kann

    Sachbuch (Gesellschaft, Globalisierung, Ungleichheit, Politik, Wirtschaft)

    Der US-amerikanische Kulturtheoretiker Fredric Jameson sagte einmal, es sei leichter, sich das Ende der Welt vorzustellen als das Ende des Kapitalismus. Entsprechend beherrscht der Wunsch nach Wachstum und die Orientierung am wirtschaftlichen Gewinn seit Jahrzehnten unser Denken. Alternativen zum kapitalistischen System werden meist als reine Utopien belächelt.

    Doch ist das wirklich so? Können wir nicht die verschiedenen Gegenentwürfe, die sich im Globalen Süden und Norden bilden, zu einer neuen Vorstellung verbinden, um aus dem Irrweg des Kapitalismus auszubrechen? In ihrem neuen Buch laden Alberto Acosta und Ulrich Brand ein, diese Konzepte zu erkunden und entlang ihrer Gemeinsamkeiten eine vereinte Vorstellung von einer gerechteren, besseren Zukunft zu finden. Denn nur so lässt sich eine umfassende politische, sozio-ökonomische und kulturelle Wende einleiten und die zunehmende Vermarktung des Lebens stoppen. (mehr …)

  • Recht: Musterfeststellungsklage ab 01. November 2018 möglich?

    09.05.2018/EG

    Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen – Gesetz soll am 01. November 2018 in Kraft treten

    „Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen. Das ist vor allem bei sogenannten Massengeschäften der Fall – wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten, aber auch unfairen Vertragsklauseln von Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften.“ ↗bundesregierung.de

    „Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage müsse spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten, damit geschädigte VW-Kunden ihre Rechte noch geltend machen können, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Das entsprechende Feststellungsurteil würde dann für alle Verbraucher gelten, die sich in das Klageregister eingetragen haben.“ vzbv.de

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