Medium für die zweite Meinung

  • Einkommensungleichheit steigt

    08.05.2019/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    DIW-Forscher Markus M. Grabka, Jan Goebel und Stefan Liebig, untersuchten die Entwicklung der Einkommensverteilung im Zeitraum 1991 bis 2016: Ungleichheit der verfügbaren Haushaltseinkommen ist seit der Finanzkrise signifikant gestiegen

    „Von 1991 bis 2016 sind die verfügbaren bedarfs gewichteten Einkommen der privaten Haushalte in Deutschland real im Durchschnitt um 18 Prozent gestiegen. Dieser Zuwachs fällt aber je nach Einkommensposition unterschiedlich aus. Im Ergebnis ist die Ungleichheit der verfügbaren Haushaltseinkommen seit der Finanzmarktkrise gestiegen. Das zeigt die vorliegende Studie auf Basis von Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Die Armutsrisikoquote verbleibt im Jahr 2016 weiterhin bei einem Wert von 16,6 Prozent im Vergleich zu rund elf Prozent Mitte der 1990er Jahre. Erwerbstätigkeit allein ist nicht mehr ausreichend, um vor Einkommensarmut zu schützen. Denn geht in einem Haushalt nur eine Person einer Beschäftigung nach, so hat sich seit 1991 das Armutsrisiko für diesen Haushaltstyp verdoppelt. Insbesondere in städtischen Regionen hat die Zahl der Niedrigeinkommensbezieher stark zugenommen. Will man dem entgegensteuern, so bedarf es unter anderem höherer Lohnabschlüsse oder eines Zurückdrängens von Minijobs. Daneben fehlt es zunehmend an bezahlbarem Wohnraum, so dass auch der Bau von preiswertem Wohnraum in den Fokus der Politik rücken sollte.“ diw.de

    Zum Thema

    „Deutschland weist im internationalen Vergleich den zweithöchsten Anteil an Menschen ohne Ersparnisse auf. 31 Prozent der Befragten gaben hierzulande an, dass ihr Haushalt über keinerlei Sparreserven verfügt.“ ing-diba.de

    Europäische Kommission zu den Ungleichgewichten in Deutschland: „Reallohnanstieg ist nach wie vor bescheiden“ ec.europa.eu

  • Video-Tipp: „Wahnsinn LKW“

    07.05.2019/EG
    Quelle: Kultursender ARTE, Strasbourg/Kehl am Rhein

    Ergebnis einer fehlgeleiteten Verkehrspolitik: Fast 80 Prozent der Güter werden von Lkw transportiert

    „Fast 80 Prozent aller Waren und Güter werden mit dem Lastwagen transportiert. Mit drastischen Folgen für uns Bürger: Staus, Umweltverschmutzung, Gesundheitsrisiken, kaputte Straßen. Ein einziger Lkw richtet an unseren Autobahnen und Brücken so viel Schäden an wie 60.000 Pkws. Dabei fährt rechnerisch jeder dritte Lkw unbeladen. Schuld daran sind politische Entscheidungen und wirtschaftliche Interessen. (…). Billiger Diesel und osteuropäische Fahrer, die zu Dumping-Löhnen beschäftigt werden, machen Lkw-Transporte im Vergleich zur Alternative Bahn so günstig. Obendrein wird der Güterverkehr auf der Schiene immer wieder ausgebremst, weil Investitionen verschleppt werden. (…). Dass es anders geht, zeigt die Schweiz. Dort ist der Marktanteil für Güter auf der Schiene doppelt so hoch wie in Deutschland. Ergebnis einer konsequenten Verkehrspolitik – ohne Lobbyismus aus der Automobilindustrie.“ ↗arte.tv

  • Buchtipp: Das falsche Leben

    03.05.2019/EG

    Hans-Joachim Maaz: Das falsche Leben
    Ursachen und Folgen unserer normopathischen Gesellschaft

    Sachbuch (Gesellschaft, Ungleichheit)

    Ein Normopath ist stets normal und angepasst, sein Verhalten überkorrekt und überkonform. Die Zwanghaftigkeit, mit der er den Erwartungen entspricht, verrät indes, dass er ein falsches, ein unechtes Leben führt. Krank ist nicht nur er, sondern vor allem die Gesellschaft, in der er lebt und deren Anpassungsdruck er sich unterwirft – bis er die Gelegenheit gekommen sieht, seine aufgestaute Wut an noch Schwächeren oder am „System“ abzureagieren. (mehr …)

  • ‘Europawahl‘: Eine Wahl ohne Einfluss?

    02.05.2019/EG

    Am 26. Mai 2019 bewerben sich 1.380 Kandidaten von 41 Parteien sowie politischen Vereinigungen um die – für Deutschland reservierten – 96 Sitze im 9. Europäischen Parlament / Deutschland ohne 5- bzw. 3-%-Wahlhürde / Wahltool „Wahl-O-Mat“ ist ab 03. Mai 2019 freigeschaltet

    EU-Lobbyreport 2019: Mitgliedstaaten drücken Interessen ihrer Industrien durch und Lobbyisten die ihrer Auftraggeber – Beispiel Deutschland:

    „Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit regelmäßig auf Wunsch der Automobilindustrie Auflagen und Grenzwerte für Autos zum Schutz von Umwelt und Gesundheit über den Rat verhindert oder verwässert, wie beispielsweise bei der angestrebten Reduktion des CO2-Ausstoßes. Ein aktuelles Beispiel ist auch die „ePrivacy-Verordnung“, die eigentlich in dieser Wahlperiode verabschiedet werden sollte. Sie sollte Nutzer/innen digitaler Kommunikationsanbieter davor schützen, dass ihre Daten ohne ihre Erlaubnis gesammelt und verkauft werden. Die Bundesregierung hat auf Wunsch deutscher Medienhäuser wie Axel Springer oder FAZ dafür gesorgt, dass der Vorschlag der Kommission und des Parlaments nicht nur auf die nächste Wahlperiode vertagt wurde, sondern ihn auch in seiner Verbraucherfreundlichkeit entscheidend geschwächt: Wer dem „Tracking“ nicht zustimmt, dem kann der Zugang zur Webseite vorenthalten werden.“

    Umsetzung von Gesetzen (Durchführungsrechtsakte)

    „Ausschüsse mit Vertretern der Mitgliedsländer müssen diesen Rechtsakten zustimmen. Die jeweiligen nationalen Positionen werden jedoch nicht öffentlich gemacht. In solch einem Ausschuss machte sich etwa Deutschland für seine Automobilindustrie stark. Bei den neuen Dieselabgastests setzte man die Möglichkeit zur Überschreitung der erlaubten Grenzwerte (Konformitätsfaktor) von 110 Prozent durch – obwohl klar war, dass damit die europäischen Luftreinhaltewerte nicht zu erreichen waren. Der Vorschlag der Kommission sah ursprünglich nur eine Überschreitung von höchstens 60 Prozent vor. Das Parlament kann gegen Durchführungsrechtsakte zwar Einspruch erheben – dieser ist jedoch für die Kommission nicht bindend.“ lobbycontrol.de

    Max Uthoff und Claus von Wagner erklären in ihrer Sendung „Die Anstalt“ vom 06.09.2016 den Aufbau der EU youtube.de (ab der 17. Minute).

    In Deutschland gibt es keine Sperrklausel für die Wahl zum Europäischen Parlament

    In Deutschland gibt es keine Sperrklausel für die Wahl zum EP. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2014 entschieden, dass auch die von den etablierten Parteien verfolgte 3-Prozent-Sperrklausel verfassungswidrig sei, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2011 die 5-Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt hatte. europarl.europa.eu

    Umfassende Informationen zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019 lesen Sie hier ↗politische-bildung.de.

    Zum Thema

    Europäische Bürgerinitiativen

    Die Europäische Kommission hat am Dienstag (30.) vier neue Europäische Bürgerinitiativen registriert:

    • „Schnelle, gerechte und wirksame Lösung zur Bekämpfung des Klimawandels“
    • „PRO-NUTRISCORE“
    • „Aufhebung der Steuerbefreiung für Flugtreibstoff in Europa“ und
    • „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“

    Eine weitere vorgeschlagene Bürgerinitiative („Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“) wurde nicht zugelassen, da sie, so die Europäische Kommission, offenkundig außerhalb der in den EU-Verträgen vorgesehenen Handlungsbefugnisse der Kommission liege.

  • Neuregelungen ab Mai 2019

    01.05.2018/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Konzept für eine ‘saubere‘ Atemluft / Verlängerte Fristen für die Steuererklärung / Neue Geldscheine / Telefonkosten ins EU-Ausland sinken / Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

    ‘Saubere‘ Luft durch angepasstes Bundesimmissionsschutzgesetz

    Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Anpassungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fahrverbote bei geringfügigen Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte von maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vermeiden. bundesregierung.de

    Zum Thema

    Verwaltungsgericht Stuttgart legte am 29.04.2019 dem Land Baden-Württemberg erneut die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart mit einer erneuten Androhung eines Zwangsgeldes auf ↗vgstuttgart.de.

    Fristen für Steuererklärung verlängert

    Wer eine private Steuererklärung abgeben muss, hat ab sofort zwei Monate mehr Zeit: Für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli 2019 neuer Abgabeschluss. Bislang musste die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt vorliegen.
    Auch für die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen hat sich die Frist verlängert: Steuerpflichtige müssen diese zukünftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres einreichen. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29. Februar 2020 als Stichtag. bundesregierung.de

    Neue Geldscheine

    Am 28. Mai 2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Sie besitzen besondere Sicherheitsmerkmale – zum Beispiel den als glänzende „Smaragd-Zahl“ aufgedruckten Wert. Kippt man den Schein, ändert sich die Farbe der Zahl. Damit ist die erst zweite Banknotenserie des Euro namens „Europa-Serie“ vollständig: 5er, 10er, Zwanziger und Fünfziger sind bereits in der überarbeiteten Version im Umlauf, der 500-Euro-Schein wird nicht mehr produziert. Sämtliche Banknoten der ersten Serie einschließlich der 500-Euro-Scheine bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und sollen für unbefristete Zeit umtauschbar sein. ↗bundesbank.de

    Telefonieren ins EU-Ausland wird billiger

    Ab dem 15. Mai werden Anrufe und SMS ins EU-Ausland günstiger: Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. In Deutschland werden die Kosten für Telefonate ins EU- Ausland dann bei 23 Cent und bei 7 Cent für SMS liegen.
    Die Regeln gelten für das Mobil- und das Festnetz bei Tarifen, die Auslands-Gesprächsminuten oder -SMS einzeln abrechnen. ↗evz.de

    Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

    Die Überwachungsbehörden der Bundesländer haben die Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren. Bereits seit dem 25. April 2019 müssen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht unverzüglich und sechs Monate lang veröffentlicht werden.
    Danach sind die Einträge zu entfernen. Ebenso müssen die Behörden umgehend öffentlich mitteilen, wenn der Mangel nachweisbar beseitigt wurde. bundesregierung.de

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