Medium für die zweite Meinung

  • OECD bewertet Arbeit der Bundesregierung

    09.12.2020/EG
    Quelle: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Paris

    OECD stellt im aktuellen Wirtschaftsbericht über Deutschland erfolgreiche sowie defizitäre Leistungen fest

    „Die deutsche Wirtschaft ist 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in eine tiefe Rezession geraten. Durch entschlossenes staatliches Handeln gelang es, die Kapazitäten des Gesundheitssystems zu stärken und zugleich Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen. Im Rahmen der Krisenantwort wurden auch die Investitionen zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen aufgestockt, die sich aus der Energiewende und der digitalen Transformation ergeben. Es muss aber noch mehr getan werden, …“

    Auszüge zentraler Empfehlungen der OECD:

    Öffentliche Investitionen: „Die Ausgaben für hochwertige öffentliche Investitionen weiter erhöhen, …“

    Steuern: „Die Besteuerung der Erwerbseinkommen verringern und im Gegenzug Erbschaftssteuerbefreiungen abschaffen, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf den Regelsatz anheben sowie Umweltsteuern, Grundsteuern und die Besteuerung von Kapitaleinkünften erhöhen.“

    Innovationsanreize: „Die Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen in Wissenskapital verbessern, u.a. durch eine Prüfung der Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze für die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung, damit diese auch von größeren mittelständischen Unternehmen stärker in Anspruch genommen werden kann.“

    Den OECD-Wirtschaftsbericht „Deutschland 2020“ lesen Sie hier ↗keepeek.com.

  • Buchtipp: Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen

    04.12.2020/EG

    Ulrike Herrmann: Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen
    Wie die Deutschen wirklich reich wurden

    Sachbuch (Arbeitswelt, Politik, Wirtschaft)

    „Deutschland ist reich, aber die gängigen Erklärungen sind falsch. So soll Ludwig Erhard der „Vater“ des Wirtschaftswunders gewesen sein – in Wahrheit war er ein unfähiger Ökonom, ein Profiteur im Dritten Reich und ein Lügner. Die Bundesbank war angeblich die unbestechliche „Hüterin der D-Mark“ – tatsächlich hat sie Millionen in die Arbeitslosigkeit geschickt und die deutsche Einheit fast ruiniert. „Soziale Marktwirtschaft“ klingt nach sozialem Ausgleich, doch begünstigt werden die Reichen. Auch die permanenten Exportüberschüsse haben Deutschland nicht voran gebracht, sondern geschadet. Umgekehrt werden echte Erfolge nicht gesehen: Die Wiedervereinigung war angeblich wahnsinnig teuer. Tatsächlich hat sie keinen einzigen Cent gekostet. Es ist Zeit, sich von den Legenden zu verabschieden…“ (mehr …)

  • Soloselbständige haben Arbeitnehmerrechte, wenn …

    03.12.2020/EG
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Erfurt

    Arbeitnehmereigenschaft hängt von der Weisungsbindung sowie persönlicher Abhängigkeit fremdbestimmter Arbeit ab

    „Die Arbeitnehmereigenschaft hängt nach § 611a BGB davon ab, dass der Beschäftigte weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Zeigt die tatsächliche Durchführung eines Vertragsverhältnisses, dass es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Die dazu vom Gesetz verlangte Gesamtwürdigung aller Umstände kann ergeben, dass Crowdworker als Arbeitnehmer anzusehen sind. Für ein Arbeitsverhältnis spricht es, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit über die von ihm betriebene Online-Plattform so steuert, dass der Auftragnehmer infolge dessen seine Tätigkeit nach Ort, Zeit und Inhalt nicht frei gestalten kann…“

    Die Mitteilung lesen Sie hier ↗bundesarbeitsgericht.de

    Zum Thema

    Plattformdienste werden Anreizsystem anpassen juve.de.

    „Zwischen Plattformbetreiber und Beschäftigten herrscht eine ausgeprägte Informations- und Machtasymmetrie. Die Plattformen sammeln unterschiedliche Leistungsparameter der Beschäftigten und überführen sie in ein Ranking- und Reputationssystem. Für die Beschäftigten selbst ist dabei nicht einsehbar, welche Daten erhoben und wie diese zueinander gewichtet werden. Diese Bewertungen haben den Stellenwert von Arbeitszeugnissen und entscheiden über Arbeitseinsätze und Verdienstmöglichkeiten. Die Plattformen selbst sind dabei geschlossene Ökosysteme, erworbene Reputationen können nicht auf andere Plattformen transferiert werden. Dieser sogenannte Lock-In-Effekt macht einen Plattformwechsel de facto unmöglich.“ dgb.de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales will Arbeit in der Plattformökonomie fairer gestalten bmas.de.

  • Altenpflege bleibt Pflegenotstand

    02.12.2020/EG
    Quelle: Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (BIFG), Berlin

    Barmer Pflegereport 2020: Zahl eingesetzter Pflegekräfte reicht nicht

    Fazit (Auszug siehe Seite 217):
    „Die Einkommen in der Altenpflege sind weiterhin unterdurchschnittlich und für Fach- und Hilfskräfte deutlich niedriger als in der Krankenpflege. Tarifvertragliche Bindungen und eine Erhöhung des Einkommens sind deshalb wesentliche Wünsche der Pflegekräfte (Benedix & Medjedović, 2014, S.62 f.). Altenpflegekräfte sind überdurchschnittlich häufig mit ihrem Einkommen unzufrieden und haben vielfach Angst, dass sie am Ende ihres Lebens nur über eine unzureichende Rente verfügen können (siehe Kapitel3.3.3). Soll die Altenpflege attraktiver werden, ist das Gehalt insbesondere für die Rekrutierung von Pflegekräften relevant, während für das Halten von Pflegekräften vor allem die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Höhere Personalschlüssel und höhere Gehälter für Altenpflegekräfte sind somit notwendig. Ohne eine Finanzreform führen diese aber zu höheren Pflegesätzen und dann auch zu steigenden Eigenanteilen, die aber schon jetzt (zu) hoch sind (siehe Kapitel2.2.2). Wenn der Zugang zur Versorgung im Pflegeheim für Pflegebedürftige in gleicher Weise wie bis-her gewährleistet werden soll, ist daher eine Finanzreform der Pflegeversicherung not-wendig, die die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs flankiert.“

    Den Pflegereport 2020 lesen Sie hier bifg.de

    Zum Thema

    Aktuelle Daten zur Lohndifferenz zwischen den Pflegeberufen lesen Sie hier iab.de.

  • Neuregelungen im Dezember 2020

    30.11.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2020

    E-Mobilität: Ladeinfrasturktur
    Ab 01. Dezember 2020 können Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Fahrzeuge planen, einfacher umsetzen. bundesregierung.de

    Wohnen: Maklerkosten bei Immobilienkauf
    Ab dem 23. Dezember 2020 sollen die Kosten für den Käufer maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. bundesregierung.de

    Umwelt: CO2-Preis
    Ab 2021 sollen Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, einen CO2-Preis bezahlen. Der CO2-Preis ist zunächst auf 25 Euro je Tonne CO2 festgelegt und soll bis 2026 schrittweise auf höchstens 65 Euro je Tonne CO2 steigen. Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ist am 10. November 2020 in Kraft getreten. bundesregierung.de

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