998. Sitzung des Bundesrates

19.12.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. Dezember 2020:

TOP 4 Gesundheit und Pflege
Der Bundesrat billigte das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege.
Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

TOP 18 Wohnraum
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland.
Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beschlüsse der Baulandkommission umsetzen und die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern. Kommunen sollen künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort sollen sie auch leichter ein so genanntes Baugebot anordnen dürfen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen befristet bis zum 31. Dezember 2025 die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – ihren Entwurf hatte sie dort schon am 30. November 2020 eingebracht. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

TOP 21 Mindestlöhne in der EU
Der Bundesrat hat den Richtlinienvorschlag, einen EU-weiten Rahmen für die Festlegung von Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau zu schaffen, zur Kenntnis genommen.
Zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen – nach Vorstellungen der Kommission – die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit anhand stabiler und klar definierter Kriterien die Angemessenheit der Mindestlöhne gefördert und dem Ziel angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen, des sozialen Zusammenhalts und der Aufwärtskonvergenz entsprochen werden kann (Artikel 5). Dabei sollen mindestens die folgenden vier Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne berücksichtigt werden:

  1. Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne,
  2. Niveau und Verteilung der Bruttolöhne,
  3. Wachstumsrate der Bruttolöhne,
  4. Entwicklung der Arbeitsproduktivität.

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