Abgasmanipulation: EuGH erklärt temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen für unzulässig

17.12.2020/EG
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

„Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“

Zusammenfassend begründet der Gerichtshof der Europäischen Union, „dass eine Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, damit die in der Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und so die Zulassung dieser Fahrzeuge erreicht wird, nicht unter die Ausnahme von dem in der Verordnung aufgestellten Verbot solcher Einrichtungen fallen kann, selbst wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern“. curia.europa.eu

Zum Thema

Remo Klinger, Honorarprofessor der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, vertritt die Deutsche Umwelthilfe in einem Verfahren gegen das Kraftfahrt-Bundesamt, zum EuGH-Urteil:
„Das Urteil des EuGH gibt dem Dieselskandal eine völlig neue Brisanz. Denn jetzt rächt sich, dass die deutschen Behörden im Herbst 2015 nur halbherzig mit der Automobilindustrie umgegangen sind. Sie haben Thermofenster und damit unzulässige Abschalteinrichtungen in den Autos akzeptiert. Diese millionenfach verbauten Systeme müssen nun entfernt werden. Das Urteil des EuGH wird für vergleichbare Verfahren nun die Messlatte sein. Die Zeit der faulen Ausreden ist vorbei.“