Impfungen im ethischen und juristischen Diskurs

04.02.2021/EG
Quellen: Deutscher Ethikrat, Berlin / Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Berlin

Stellungnahmen des Ethikrates sowie der Wissenschaftlichen Dienste zur Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften

Empfehlungen des Deutschen Ethikrates (Seite 5):

„1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen.
2. Mit dem Fortschreiten des Impfprogramms sollen die allgemeinen staatlichen Freiheitsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden…“
Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ethikrat.org.

Fazit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Seite 11):

„Insgesamt zeigt sich, dass – sofern wissenschaftlich festgestellt wird, dass Geimpfte nicht mehr infektiös sind – gegenüber diesen wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können.
Der Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften ist von der Auswirkung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahme abhängig. An die Rechtfertigung einer Differenzierung bzgl. Maßnahmen, die die Freiheitsrechte der Ungeimpften erheblich beeinträchtigen, sind hohe Anforderungen zu stellen. Dies gilt insbesondere solange, wie der Zugang zum Impfstoff reglementiert wird und nicht allen Impfwilligen zur Verfügung steht.
Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr wirft hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf. Auch das AGG sieht diesbezüglich keine Beschränkungen der Vertragsfreiheit vor.“
Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste lesen Sie hier bundestag.de.

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