27.09.2021/EG
Quelle: Der Bundeswahlleiter, Wiesbaden
Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2021 lesen Sie hier ↗bundeswahlleiter.de.
27.09.2021/EG
Quelle: Der Bundeswahlleiter, Wiesbaden
Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2021 lesen Sie hier ↗bundeswahlleiter.de.
24.09.2021/EG
Åsa Wikforss: Hörensagen
Sachbuch (Fakten, Manipulationen, Medien, Meinungen, Nachrichten, Wissen)
„Angesichts der Kakophonie sich widersprechender Stimmen fühlt man sich schnell verloren und neigt dazu, den Glauben an die Vernunft und an die Möglichkeit der Wahrheitsfindung aufzugeben. Genau das wollen die Apostel des Postfaktischen ja auch erreichen. Dieses Buch stellt den Versuch dar, dem Gefühl des Ausgeliefertseins etwas entgegenzusetzen und Mut und Vertrauen zu schaffen. Man kann den Verzerrungen und dem Unbegründeten entgegenarbeiten, man kann Gefälschtes und Undurchschaubares durchschauen und zum Begründbaren und Klaren finden. Es gibt glaubwürdige Quellen und funktionierende Wissensinstitutionen, und zusammen müssen wir alles tun, was in unserer Macht steht, um sie zu stärken. Im Laufe der Geschichte sah sich die Wissenschaft immer wieder grundsätzlich infrage gestellt und hat am Ende doch immer gesiegt. Der Mensch ist eben, wie schon Aristoteles sagte, trotz allem das vernunftbegabte Tier.“
Autorin
Prof. Dr. Åsa M. Wikforss ist Professorin für theoretische Philosophie an der Universität von Stockholm und promovierte an der Columbia University in New York. Als neustes Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften sitzt sie auf dem Stuhl der Nobelpreisträgerin Selma Lagerlöff – und kennt die Licht- und Schattenseiten der großen renommierten Wissensinstitutionen. Hörensagen wurde in zahlreiche Sprachen übersetzt und kostenlos an alle Abschlussklassen schwedischer Schulen verteilt. 2019 wurde es außerdem mit dem Natur & Kultur’s Popular Science Award sowie mit dem Wissenspreis der Å Forsk Foundation ausgezeichnet.
Harper Collins Verlag, ISBN: 978-3-7499-5042-3, E-Buch, 276 Seiten, 14 Euro
22.09.2021/EG
Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Johannes Geyer, Wirtschaftswissenschaftler am DIW, Peter Haan, Wirtschaftswissenschaftler an der Freien Universität Berlin und am DIW, und Alexander Ludwig, Wirtschaftswissenschaftler an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, untersuchten die Option einer Mindestrente zur finanziellen Absicherung im Alter
Zusammenfassung: „Die demografische Entwicklung in Deutschland wird im nächsten Jahrzehnt eine grundlegende Reform der Rente erforderlich machen. Bisher halten sich aber gerade die Regierungsparteien mit Vorschlägen zurück und sehen den Handlungsbedarf als nicht so dringlich. Einige Oppositionsparteien liefern hingegen richtungsweisendere Ideen für Menschen mit niedrigeren Alterseinkommen. Ein Blick in die Nachbarländer Österreich und die Niederlande zeigt aber noch einen anderen Weg auf: die Mindestrente. Sie könnte zumindest die finanzielle Absicherung sicherstellen und zum sozialen Ausgleich beitragen. Zudem wäre sie auch eine wichtige Voraussetzung, um andere Rentenreformen in Deutschland in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen, wie eine Erhöhung des Rentenzugangsalters oder stärkere (kapitalgedeckte) private Vorsorge. Alternativ müsste die Grundsicherung deutlich überarbeitet werden, damit die Inanspruchnahme steigt.“
Die Studie lesen Sie hier ↗diw.de.
Zum Thema
Frank Frenzel, MDR-Wirtschaftsredakteur, arbeitete sich durch die Wahlprogramme der Bundestagsparteien ↗mdr.de.
Regierungsverantwortung im Rückblick:
seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
1969 bis 1982: SPD/FDP
1966 bis 1969: CDU/CSU/SPD
1963 bis 1966: CDU/CSU/FDP
1949 bis 1963: CDU/CSU mit wechselnden Koalitionspartnern (FDP/DP/GB/BHE/FVP)
20.09.2021/EG
Quelle: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Moritz Drechsel-Grau und Tom Krebs, beide Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, untersuchten die Auswirkungen eines Mindestlohns in Höhe von 12 Euro auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen
„Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen
der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr.“
Die Studie lesen Sie hier ↗boeckler.de
Zum Thema
Marcel Fratzscher, Wirtschaftswissenschaftler Humboldt-Universität zu Berlin und Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, argumentiert für einen Mindestlohn in Höhe 12 Euro. ↗diw.de
Der Rentenexperte Dr. Johannes Steffen errechnete den bereits heute notwendigen gesetzlichen Mindestlohn, der zur Erreichung des Grundsicherungsniveaus gemäß SGB XII (aktuell 1.074 Euro) nach 45 Beitragsjahren erreichen zu können, nötig wäre: 16,15 Euro/Std.! ↗portal-sozialpolitik.de
18.09.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin
Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 17. September 2021:
TOP 3 Transparenzregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
Der Bundesrat billigte die Schließung von Regelungslücken, die im Zuge der so genannten „Maskenaffäre“ eine besondere Aufmerksamkeit generierte.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Bundesregierung das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Es tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft.
TOP 4 Digitalisierung der Justiz
Der Bundesrat billigte den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Digitalisierung der Justiz. Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Unternehmen sollen künftig einfacher elektronisch, medienbruchfrei, kostenneutral und sicher mit den Gerichtsbehörden kommunizieren können.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen zu Beginn des dritten Monats nach Veröffentlichung in Kraft treten. Für Steuerberater und bestimmte Organisationen sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
TOP 9 § 219a
Der Bundesrat lehnte mehrheitlich eine Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen zur Abschaffung des Werbeverbots in § 219a Strafgesetzbuch ab. Die aus dem Jahr 1933 stammenden und 2019 veränderte Strafvorschrift sanktioniert Werbung für den Abbruch von Schwangerschaft.
TOP 48 E-Mobilität
Der Bundesrat stimmte für den Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung einer Schnittstellenpflicht neu errichteter Ladesäulen sowie zur Einführung eines einheitlichen Kartenzahlungssystems.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.
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