1.008. Sitzung des Bundesrates

18.09.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 17. September 2021:

TOP 3 Transparenzregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
Der Bundesrat billigte die Schließung von Regelungslücken, die im Zuge der so genannten „Maskenaffäre“ eine besondere Aufmerksamkeit generierte.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Bundesregierung das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Es tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft.

TOP 4 Digitalisierung der Justiz
Der Bundesrat billigte den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Digitalisierung der Justiz. Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Unternehmen sollen künftig einfacher elektronisch, medienbruchfrei, kostenneutral und sicher mit den Gerichtsbehörden kommunizieren können.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen zu Beginn des dritten Monats nach Veröffentlichung in Kraft treten. Für Steuerberater und bestimmte Organisationen sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

TOP 9 § 219a
Der Bundesrat lehnte mehrheitlich eine Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen zur Abschaffung des Werbeverbots in § 219a Strafgesetzbuch ab. Die aus dem Jahr 1933 stammenden und 2019 veränderte Strafvorschrift sanktioniert Werbung für den Abbruch von Schwangerschaft.

TOP 48 E-Mobilität
Der Bundesrat stimmte für den Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung einer Schnittstellenpflicht neu errichteter Ladesäulen sowie zur Einführung eines einheitlichen Kartenzahlungssystems.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.