20.01.2020/EG
Quelle: Verfassungsblog, Berlin
Klaus Ferdinand Gärditz, Rechtswissenschaftler an der Universität Bonn, über die Wirkung des Unionsrechts auf deutsche Grundrechte
„Für das BVerfG war es schon länger ein Schreckensszenario, vergleichbar zu enden. Das immer engmaschigere Netz des sekundären Unionsrechts hat längst in zentralen Regelungsbereichen deutsche Grundrechte verdrängt. Etwa im Datenschutz- und Asylrecht ließ sich beobachten, wie gewachsene deutsche Verfassungsdoktrin zur Verfassungsfolklore mit marginalem Anwendungsbereich historisiert wurde. Durch eine expansive Auslegung des Anwendungsbereichs der EU-Grundrechtscharta (GRCh) durch den EuGH droht zudem eine schleichende Vereinheitlichung des Grundrechtschutzes unter der Obhut europäischer Gerichtbarkeit, zu deren funktionaler Außenstelle sich das BVerfG nicht degradieren lassen wird.“ ↗verfassungsblog.de