Kurzarbeitergeld im Vergleich

02.04.2020/EG
Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Thorsten Schulten; Politikwissenschaftler am WSI und Honorarprofessor an der Universität Tübingen, und Torsten Müller, Wirtschaftswissenschaftler am European Trade Union Institute in Brüssel, untersuchten die aktuellen Regelungen in Deutschland und Europa

„In der Corona-Krise zeigt sich einmal mehr, dass für Beschäftigte, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten und über einen durchsetzungsfähigen Betriebsrat verfügen, in der Regel auch deutlich bessere Arbeitsbedingungen gelten. Dies gilt gerade auch für das Kurzarbeitergeld, das heute in vielen tarifvertraglichen und betrieblichen Vereinbarungen aufgestockt wird. Allerdings haben die mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Erosion der Tarifbindung und die rückläufige Verbreitung von Betriebsräten in Deutschland dazu geführt, dass heute nur eine Minderheit der Beschäftigten von einem erhöhten Kurzarbeitergeld profitieren kann, während für die Mehrzahl nur die gesetzliche Regelung gilt. Besonders problematisch ist dies für die Millionen von Niedriglohnempfänger*innen in Deutschland, von denen nur noch eine Minderheit tarifgebunden ist. Im Jahr 2018 lag die Tarifbindung bei Beschäftigten, die lediglich bis 1.531 EUR im Monat verdienten (was bei einer 40-Stunden-Woche dem gesetzlichen Mindestlohn entsprach) bei weniger als einem Drittel.“ boeckler.de (Seite 14)