Kurzarbeitergeld im Vergleich

02.04.2020/EG
Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Thorsten Schulten; Politikwissenschaftler am WSI und Honorarprofessor an der Universität Tübingen, und Torsten Müller, Wirtschaftswissenschaftler am European Trade Union Institute in Brüssel, untersuchten die aktuellen Regelungen in Deutschland und Europa

„In der Corona-Krise zeigt sich einmal mehr, dass für Beschäftigte, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten und über einen durchsetzungsfähigen Betriebsrat verfügen, in der Regel auch deutlich bessere Arbeitsbedingungen gelten. Dies gilt gerade auch für das Kurzarbeitergeld, das heute in vielen tarifvertraglichen und betrieblichen Vereinbarungen aufgestockt wird. Allerdings haben die mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Erosion der Tarifbindung und die rückläufige Verbreitung von Betriebsräten in Deutschland dazu geführt, dass heute nur eine Minderheit der Beschäftigten von einem erhöhten Kurzarbeitergeld profitieren kann, während für die Mehrzahl nur die gesetzliche Regelung gilt. Besonders problematisch ist dies für die Millionen von Niedriglohnempfänger*innen in Deutschland, von denen nur noch eine Minderheit tarifgebunden ist. Im Jahr 2018 lag die Tarifbindung bei Beschäftigten, die lediglich bis 1.531 EUR im Monat verdienten (was bei einer 40-Stunden-Woche dem gesetzlichen Mindestlohn entsprach) bei weniger als einem Drittel.“ boeckler.de (Seite 14)

Sozialstaat: Die soziale Frage der Demokratie

20.03.2020/EG
Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

Kilian Lüders, wissenschaftliche Hilfskraft am WZB, und Wolfgang Schroeder, Politikwissenschaftler an der Universität Kassel, mit einem Beitrag zur Legitimität des Sozialstaates

„Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist mit dem Sozialstaat zwar aufs Ganze betrachtet nicht unzufrieden, allerdings zeigt sich eine skeptische Grundhaltung in der Bevölkerung in einzelnen Bereichen. Insbesondere die Leistungen für Alterssicherung und Pflege werden als defizitär wahrgenommen. Diese Befunde sind relevant für die Legitimität demokratischer Systeme, da der Sozialstaat maßgeblich für die Zuteilung von Lebenschancen verantwortlich ist.“ wzb.eu (WZB Mitteilungen, März 2020, Seite 25 ff)

Sozialausgaben 2018

02.10.2019/EG
Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Duisburg

Sozialleistungsbudget betrug 2018 nahezu eine Billion Euro / Rentenversicherung war mit 313 Milliarden Euro die größte Position

Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2018:
Leistungsart: Summe in Euro / Anteil am gesamten Sozialbudget in Prozent

  • Rentenversicherung: 313,1 Mrd. Euro / 30,3 %
  • Krankenversicherung: 237,4 Mrd. Euro / 22,9 %
  • Jugend- und Sozialhilfe: 86,4 Mrd. Euro / 8,4 %
  • Pensionen und Beihilfen: 80,8 Mrd. Euro / 7,8 %

Gerhard Bäcker, Sozialwissenschaftler am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen:
„Um die Höhe der Sozialleistungen einzuschätzen, reicht es nicht, lediglich auf die absoluten Zahlen Bezug zu nehmen. Entscheidend ist, in welchem Verhältnis die Sozialleistungen zur wirtschaftlichen Leistungskraft des Landes stehen. Als zentraler Indikator dafür gilt das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Wenn die Sozialleistungen auf das BIP bezogen werden, errechnet sich eine Sozialleistungsquote von 29,4 %. Dieser Wert weist seit nunmehr vielen Jahren nur geringfügige Schwankungen auf. Die häufig geäußerte Aussage, der Sozialstaat werde immer „teurer“, lässt sich nicht bestätigen.“ ↗sozialpolitik-aktuell.de