Einzelhandel profitiert von subventionierter Beschäftigung

13.06.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Einzelhandelsbranche beschäftigte 2018 rund 3 Millionen Menschen, darunter etwa 65.000 Aufstocker* / 2014 arbeiteten durchschnittlich 36,6 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel für einen Niedriglohn / 2018 waren nur noch 22 Prozent der Einzelhandelsbetriebe an Tarifverträgen gebunden

„Der Beschäftigungsstatistik der BA nach gab es im Juni 2018 rund 3,06 Millionen Beschäftigte (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) im Einzelhandel, davon waren 651 000 bzw. 21,3 Prozent ausschließlich geringfügig beschäftigt (siehe Tabelle 2 im Anhang). Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über verfügbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit verfügen. Die Zahlen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen (ELB) und der erwerbstätigen ELB werden in der Grundsicherungsstatistik aus Konsistenzgründen anhand einer Auswertung der Personen mit Wohnort in Deutschland dargestellt (Wohnortprinzip), da nichterwerbstätige ELB keinen Arbeitsort haben. Zudem werden nur die 15- bis unter 65-Jährigen in die Auswertung einbezogen. Im Juni 2018 gab es 40 000 erwerbstätige ELB, die einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung im Einzelhandel nachgingen. Weitere 65 000 erwerbstätige ELB waren sozialversicherungspflichtig im Einzelhandel beschäftigt. Für eine Anteilsberechnung werden die erwerbstätigen ELB auf die Beschäftigten am Wohnort im Alter von 15 bis unter 65 Jahren bezogen. Demnach betrug – bezogen auf alle Beschäftigten im Einzelhandel im Alter von 15 bis 65 Jahren mit Wohnort in Deutschland (2,92 Millionen) – der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ELB 2,2 Prozent, der ausschließlich geringfügig beschäftigten ELB 1,4 Prozent.“ bundestag.de

*Aufstocker erhalten zum Arbeitslohn zusätzlich Leistungen nach dem SGB II.

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Aktuelle Tarifrunde im Einzelhandel NRW

„Die Arbeitgeber im Einzelhandel hatten für die 487.000 sozialversicherungspflichtig und 205.000 geringfügig Beschäftigten in der ersten Verhandlungsrunde lediglich eine Entgelterhöhung von 1,5 Prozent zum 01. Mai 2019 und weitere 1,0 Prozent zum 01. Mai 2020 angeboten. Eine von ver.di geforderte Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE) für die gesamte Branche sowie eine Mindestanhebung, als soziale Komponente, lehnen sie bisher ebenso kategorisch ab, wie die überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.“ verdi.de