Bundestag: ‘Nebeneinkünfte‘ der Mandatsträger

11.07.2021/EG
Quelle: Otto Brenner Stiftung (OBS), Frankfurt am Main

Arbeitspapier der OBS über die „Aufstocker im Bundestag IV“ / „Sinn der (Abgeordneten-)Diäten ist es, die Abgeordneten von anderen Einkommensquellen unabhängig zu machen“

„Nebeneinkünfte, so ein zentraler Befund der OBS-Untersuchung über „Aufstocker“ im Bundestag, sind das Problem einer privilegierten Minderheit von (männlichen) Abgeordneten, die überproportional aus der Unionsfraktion kommen. 261 Bundestagsabgeordnete der zu Ende gehenden 19. Wahlperiode gaben an, „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ ausgeübt zu haben. Die geschätzten ca. 53 Millionen Euro Nebeneinkünfte der 19. Wahlperiode wurden zu fast 60 Prozent von Mitgliedern der Union generiert. In der FDP-Fraktion, ein Novum in der Geschichte der Untersuchungsreihe, gibt es kein Mitglied ohne veröffentlichungspflichtige Angaben.“
Auszug Seite 31: „Die Zahl der aus Nebentätigkeiten angegebenen Nebeneinnahmen hat sich gegenüber den vorangegangenen Wahlperioden mehr als verdoppelt und die mittleren Gesamteinkünfte sind insgesamt um 40 Prozent auf fast 53 Millionen Euro gestiegen. Unabhängig von der Gesamtsumme der Nebeneinnahmen, ist die stark gestiegene Zahl der gemeldeten Einnahmen viel kritischer zu betrachten. Es kann angenommen werden, dass mit jeder Meldung einer Nebentätigkeit auch eine Gegenleistung erbracht wurde – also Zeit auf Kosten des Mandats in Anspruch genommen wurde.“

Die Bilanz der Nebeneinkünfte lesen Sie hier otto-brenner-stiftung.de.