Kartellrecht: EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen deutsche Automobilhersteller

13.07.2021/EG
Quelle: Europäische Kommission, Brüssel/Berlin

875 Millionen Euro gegen deutsche Automobilhersteller wegen Beschränkung des Wettbewerbs bei der Abgasreinigung neuer Diesel-PKW

„Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Daimler, BMW und der Volkswagen-Konzern (Volkswagen, Audi und Porsche) durch Absprachen über die technische Entwicklung im Bereich der Stickoxidreinigung gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben…
Konkret legten Daimler, BMW und der Volkswagen-Konzern die Größen der AdBlue-Tanks und die Reichweiten fest und erreichten ein gemeinsames Verständnis zum zu erwartenden durchschnittlichen AdBlue-Verbrauch. Außerdem tauschten sie sensible Informationen zu diesen Aspekten aus. Dadurch beseitigten sie die Ungewissheit, die mit ihrem künftigen Marktverhalten in Bezug auf eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Reinigung der NOx-Emissionen (sogenannte „Übererfüllung“) und die AdBlue-Nachfüll-Reichweiten verbunden war. Damit schränkten sie den Wettbewerb um für Kunden relevante Produktmerkmale ein.“ ec.europa.eu

Zum Thema

Thierry Breton, Mitglied der Europäischen Kommission, holt „Informationen und Rückmeldungen“ zur Bewertung von Abgasmessungen von Diesel-PKW der Eurostufen 5 und 6 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein. duh.de

Volker Quaschning, Ingenieurwissenschaftler an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, erläutert die Unterschiede von Elektromotoren, Dieselmotoren und Wasserstoffmotoren. youtube.com