02.08.2017/EG aus der Otto Brenner Stiftung (OBS), Frankfurt am Main
Sven Osterberg, Sozialwissenschaftler, bilanziert die Nebenverdienste der Abgeordneten in der 18. Wahlperiode / Abgeordnete der Union (17. und 18. Wahlperiode) und FDP (17. Wahlperiode) besonders aktiv
Wesentlichster Unterschied zwischen der 17. und der 18. Wahlperiode ist ein Zuwachs um neun bzw. acht Prozent von Funktionsträgern in Unternehmen unter allen Bundestagsabgeordneten. (…) Diese Positionen müssen nicht, können aber einerseits durchaus erhebliche Nebeneinkünfte generieren; sie bieten andererseits den Unternehmen die Möglichkeit eines privilegierten Kontakts zu ‘ihren‘ Abgeordneten.
(…)
Der Kern des Problems ist und bleibt die Frage, ob das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten steht und ob, wie weit und welche Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten toleriert werden können, da sie mit der Stellung des Abgeordneten vereinbar sind.“ ↗otto-brenner-stiftung.de
Zum Thema
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten (um die Daten bzw. Nebentätigkeiten lesen zu können, müssen Sie den Pfeil bei ‘Veröffentlichungspflichtige Angaben‘ anklicken) lesen Sie hier ↗bundestag.de.
Die Klassifizierung der zehn Einkünfte-Stufen lesen Sie hier ↗bundestag.de.