Arbeitswelt: Behinderung von Betriebsräten

26.10.2020/EG
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Alrun Fischer, Betriebsräte-Beraterin und Inhaberin der AFB, Markus Hertwig, Sozialwissenschaftler an der Technischen Universität Chemnitz, Sissy Morgenroth wissenschaftliche Mitarbeiterin bei AFB, Oliver Thünken, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Chemnitz, untersuchten die Strategien von Arbeitgebern zur Abwehr betrieblicher Mitbestimmung

„Die Motivlagen der Arbeitgeber, gegen Betriebsräte oder Gewerkschaften zu agitieren, sind vielfältig. Prominent, weil auch in Medien z.T. offensiv vertreten, ist eine ideologisch verbrämte Totalverweigerung: Aus Sicht einiger Unternehmer macht die Mitbestimmung es (ihnen) unmöglich, ein Unternehmen (wirtschaftlich erfolgreich) zu führen. Unser Arbeitgebertypus des »strategischen Verhinderns von Mitbestimmung« (vgl. Kapitel 5) charakterisiert die Facetten dieser Orientierung recht anschaulich. Die Verweigerungshaltung entlädt sich in harten, strategisch geplanten Maßnahmen gegen Betriebsräte, Gewerkschaften und Individuen, die z.T. enorme Ressourcen verschlingen – darunter Zeitressourcen und innerbetriebliche Kosten, aber auch horrende Ausgaben für Union-Busting-Anwälte und Gerichtsverfahren…“ (Auszug von Seite 215)
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