997. Sitzung des Bundesrates

28.11.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 27. November 2020:

TOP 1 Anpassungen der ALG-II-Regelsätze
Der Bundesrat stimmte für die Anpassungen der Regelsätze zum 01.01.2021.

TOP 9 Maßnahme zur Sicherung lokaler Apotheken
Der Bundesrat billigte für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.
Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland für ausländische Internet-Apotheken gegen den freien Warenverkehr verstößt. Das neue Gesetz erreicht einheitliche Preise dadurch, dass es die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung – auch für EU-Versandapotheken – als Voraussetzung dafür vorsieht, an gesetzlich Versicherte Medikamente abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt, werden verpflichtet, bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an gesetzlich Versicherte im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten und Versicherten in der GKV keine Zuwendungen zu gewähren.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am Folgetag zu großen Teilen in Kraft treten.

TOP 12 Volkszählung
Der Bundesrat billigte die Verschiebung des Zensus auf das Jahr 2022.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

TOP 22 Auskunftspflichten für Postdienstleister
Der Bundesrat fordert bessere Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von verdächtigen Postsendungen.
Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP 23 Nordrhein-Westfalen und Hessen fordern höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern.
Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

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