977. Sitzung des Bundesrates

17.05.2019/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 17. Mai 2019:

TOP1 Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
Begrenzung der Steuerbefreiungen auf Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern oder mittels umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und zum Selbstverbrauch entnommen bzw. an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage geleistet wird.

TOP2 Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
„Das Gesetz zielt darauf, EU-Bürgern und Angehörigen eines Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass die Behörden Deutschlands nach dem Onlinezugangsgesetz verpflichtet sind, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen digital und medienbruchfrei über einen Portalverbund anzubieten.“
Der Bundestagsbeschluss sieht vor, dass das Gesetz zu großen Teilen am 1. November 2019 in Kraft tritt. Dies ist aus Sicht der Länder allerdings zu kurzfristig, um die technische und rechtliche Umsetzung zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat daher im Plenum am 17. Mai 2019 zugesagt, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Dies soll über ein späteres Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden.

TOP3 Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
„In dem ILO-Übereinkommen Nr. 29 verpflichten sich die Mitgliedstaaten dazu, Zwangs- oder Pflichtarbeit in allen ihren Formen möglichst bald zu beseitigen. Das Übereinkommen definiert Zwangsarbeit als „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“ Nicht darunter fallen jedoch der Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt, wie Umweltkatastrophen etc. und Arbeiten bzw. Dienstleistungen, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dienen.“

TOP5 Gesetz zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige
Die Ratsempfehlung hat zum Ziel, den Mitgliedstaaten aufzugeben, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen den Zugang zum Sozialschutz zu gewähren. Hierzu wird den Mitgliedstaaten empfohlen dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige formell und tatsächlich in einem angemessenen Umfang sozial abgesichert sind. Zudem soll die Transparenz für die im Sozialschutz geltenden Bedingungen verbessert werden.

TOP11 Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken -„Konversionstherapien“ verbieten
Die Entschließung des Bundesrates wurde am 17. Mai 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP15 Bekämpfung von „Gaffern“
Die Entschließung des Bundesrates wird Bundestag und Bundesregierung zugeleitet, die entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP17 Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland
Die Entschließung des Bundesrates wurde am 17. Mai 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP35 Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften
Entschließung des Bundesrates: Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr, nicht jedoch auf Gehwegen oder Fußgängerzonen, fahren: der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit „Elektrokleinstfahrzeugen“ regelt. Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung: sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

TOP39 Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Probleme benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen
Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin und Hamburg möchten der zunehmenden Schwächung von Gewerkschaften und dem wachsenden Bedeutungsverlust von Arbeitgeberverbänden entgegenwirken. In einem Entschließungsantrag fordern sie eine Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung. Die Initiative wurde am 17. Mai 2019 im Plenum vorgestellt und an die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese abschließend beraten haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung zurück ins Plenum.

TOP40 Transporte von Nutztieren
Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin starten eine gemeinsame Bundesratsinitiative, um den Tierschutz bei Transporten in Drittländer zu verbessern. Ihr Entschließungsantrag wurde am 17. Mai 2019 im Bundesrat vorgestellt und an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt sie zur Abstimmung zurück ins Plenum.

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