Parteien erhalten großzügige Spenden! Weshalb?

30.05.2018/EG

Unternehmen und Interessenverbände spendeten Parteien im Jahr 2016 rund 14,5 Mio. Euro

„Erst jetzt wird bekannt, wie viel Spenden die Parteien im Jahr 2016 aus der Wirtschaft kassiert haben. Vergangenen Freitag veröffentlichte die Bundestagsverwaltung die Rechenschaftsberichte der Parteien, in denen u.a. alle Zuwendungen ab einer Höhe von 10.000 Euro aufgeführt sind. Danach spendeten Unternehmen, Verbände und Organisationen – also ‚juristische Personen‘ – den im Bundestag vertretenen Parteien 14,5 Mio. Euro. Bislang waren hiervon erst rund 1,6 Million Euro bekannt – sie lagen oberhalb von 50.000 Euro und mussten dem Bundestag deswegen unverzüglich nach Eingang gemeldet werden um anschließend auf der Parlamentswebseite aufgeführt zu werden. Etwa zwei Drittel aller Unternehmensspenden entfielen auf die Unionsparteien, die Linke erhielt als einzige Partei keine veröffentlichungspflichtige Zahlung aus der Wirtschaft.
Insgesamt nahmen CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, AfD und Linkspartei 60,6 Mio. Euro an Spenden ein, darin inbegriffen sind auch die Zahlungen von Privatpersonen, die den größten Teil der Zuwendungen ausmachen.“ abgeordnetenwatch.de

Die staatliche Finanzierung der Parteien betrug im Jahr 2016 rund 160 Mio. Euro. bundestag.de

Wirtschaftssanktionen als Instrument zur Durchsetzung zweifelhafter Interessen

29.05.2018/EG aus dem Medium ZEIT-FRAGEN, Zürich

Hans Köchler, Rechtsphilosoph, zu den Sanktionen aus völkerrechtlicher Sicht

„Wenn der eine Staat sehr viel stärker ist als der andere, dann wird die Verlockung, die eigenen Interessen in Form von Sanktionen durchzusetzen, natürlich noch viel grösser sein. Umgekehrt gilt das Gegenteil. So wird etwa die Republik San Marino nicht im Traum daran denken, Sanktionen gegen die Vereinigten Staaten von Amerika zu verhängen.
Realpolitisch machen Sanktionen also nur Sinn, wenn es ein Ungleichgewicht der Macht gibt. Dafür gibt es auch einen empirischen Beleg. Der derzeit weltweit mächtigste Staat, die USA, hat in den letzten Jahrzehnten eine weit grössere Anzahl von Sanktionen verhängt als alle anderen Staaten zusammen. Eine detaillierte Statistik würde den Rahmen dieses Vortrages sprengen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch der Aspekt der Willkür, ja, der Erpressung, als Instrument der Aussenpolitik. Die Attitüde ist dabei oftmals eine der Selbstgerechtigkeit, mit welcher der sanktionierende Staat (beziehungsweise die sanktionierende Staatengruppe) quasi eine Kollektivstrafe verhängt. Dies zeigt sich augenblicklich auch ganz konkret an den Russlandsanktionen.“ ↗zeit-fragen.ch

Bundesregierung muss illegale Beihilfen von großen Stromverbrauchern zurückfordern

29.05.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Berlin/Brüssel

Europäische Kommission: Industrie vom Netzentgelt zu befreien war illegal

„In Deutschland waren zwischen 2011 und 2013 Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Dank dieser Bestimmungen ersparten sich die Nutzer 2012 Schätzungen zufolge 300 Mio. Euro an Netzentgelten. Diese wurden aus einer 2012 in Deutschland eingeführten Sonderabgabe, der sogenannten Paragraph-19-Umlage, gegenfinanziert, die die Stromendverbraucher entrichten mussten.“
Die Bundesregierung muss die Schadensumme nach der im Beschluss festgelegten Methode ermitteln und von den Begünstigten (Industrie) zurückfordern. ec.europa.eu

TV-Tipp: Edward Bernays und die Wissenschaft der Meinungsmache

29.05.2018/EG aus dem Kultursender ARTE, Strasbourg

Heute Abend, ab 23:05 Uhr, sendet ARTE eine Dokumentation zur Frage „Wie kann man die Massen in demokratischen Systemen steuern?“

„Mit zunehmenden Arbeiterrevolten entstanden am Ende des 19. Jahrhunderts Methoden zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung – ein Propagandainstrument, dessen sich erstmals die USA vor ihrem Eintritt in den Ersten Weltkrieg bedienten. In weniger als 50 Jahren entwickelte sich daraus eines der blühendsten Geschäftsfelder unserer Zeit: Public Relations.“ ↗youtube.de

KiTa-Beiträge belasten einkommensschwache Haushalte überproportional?

28.05.2018/EG

Umfrage der Bertelsmann-Stiftung: „Die finanzielle Belastung durch Kita-Beiträge ist ungerecht verteilt“

„Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern – trotz einer vielerorts gültigen Sozialstaffel. Denn Eltern, die über weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens verfügen, zahlen monatlich durchschnittlich 118 Euro und damit zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihres Kindes; bei Eltern oberhalb der Armutsrisikogrenze sind es hingegen nur rund fünf Prozent des Einkommens, im Durchschnitt 178 Euro. Zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern.“ bertelsmann-stiftung.de

Die Aktivitäten der Bertelsmann-Stiftung zu den Hartz-IV-Gesetzen erklären Max Uthoff und Claus von Wagner hier youtube.de.

Einblicke in die Unternehmensbereiche der Bertelsmann Unternehmensgruppe bertelsmann.de.