18.08.2019/EG
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bonn
2018 wurde Vermögen in Höhe von 84,7 Milliarden vererbt oder verschenkt und darauf Steuern in Höhe von 6,7 Milliarden Euro (anteilig 7,9 Prozent) festgesetzt
Im Jahr 2018 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,7 Milliarden Euro (- 12,7 % gegenüber 2017) veranlagt. 23,7 Milliarden Euro davon entfielen auf unbebaute und bebaute Grundstücke. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug 6,7 Milliarden Euro (+ 6,2 %). beziehungsweise 7,9 Prozent aus den veranlagten Vermögensübertragungen. ↗destatis
Zum Thema
Anselm Rink, Politikwissenschaftler an der Universität Konstanz, über die Auswirkungen historischer Erbsitten bis heute:
„Soziale Gleichheit ist auch das Ergebnis historischer Erbpraktiken. Deutsche Gemeinden, in denen innerhalb von Familien gerecht vererbt wurde, sind bis heute sozial ausgewogener. Umgekehrt gilt: Wenn Männer oder Erstgeborene das Erbe allein antraten, verstärkt das die soziale Ungleichheit.“ ↗wzb.eu