CO2: Klimaziele nicht erfüllbar

31.01.2017/EG aus der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, kurz OECD), Paris/Berlin

OECD: Reduktionsmaßnahmen von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Transportsektor können Klimaziele nicht erfüllen

„Aktuelle und absehbare Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen im Transportsektor werden nicht ausreichen, um die Klimaziele der internationalen Gemeinschaft zu erreichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des der OECD angegliederten Internationalen Transportforums (ITF), die heute in Paris veröffentlicht wurde. Die wachsende Mobilität führt dazu, dass selbst unter optimistischen Annahmen die CO2-Emissionen im Transportsektor im Jahr 2050 mit 7,5 Gigatonnen nicht unter das Niveau von 2015 sinken werden. Wahrscheinlicher ist eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens und ein Anstieg der Emissionen um 60 Prozent bis 2015. Vor allem wachsender Handel innerhalb Asiens, in Regionen, die kaum mit Schienen und Wasserwegen erschlossen sind sowie wachsender Verkehr in den Städten, werden zum Wachstum verkehrsbedingter CO2-Emissionen beitragen.“ itf-oecd.org

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NO2: Starke Gesundheitsbelastung in Städten

31.01.2017/EG aus dem Umweltbundesamt (UBA), Dessau

UBA: Auch 2016 war die Luft in deutschen Städten zu stark mit Stickstoffdioxid (NO2) belastet

„Seit Jahrzehnten gefährdet Stickstoffdioxid unsere Gesundheit“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. „Schuld sind in den Städten vor allem alte Diesel-Autos. Es kann aus Sicht des Gesundheitsschutzes nicht akzeptiert werden, dass die Kommunen keine Handhabe haben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen.“ umweltbundesamt.de

Zum Thema ein Beitrag über Diesel-Fahrverbote von der NRO Deutsche Umwelthilfeduh.de.

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Deutschland 2016: Arbeiten für 3,50 Euro brutto je Stunde

30.01.2017/EG aus der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Minijobber: Fast jeder zweite verdiente auch nach Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro / Kriminelle Arbeitgeber nutzen ‘rechtsfreien Raum‘

„Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns für geringfügig Beschäftigte gibt es nach wie vor erhebliche Lücken. Zahlreiche Minijobberinnen und Minijobber dürften nicht den Mindestlohn erhalten. Das ergibt sich aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie zeigt auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten, dass 2015 knapp die Hälfte der Minijobber weniger als den Mindestlohn von damals 8,50 Euro brutto pro Stunde bezahlt bekam. Der Anteil sank im Jahresverlauf nur langsam.“ ↗boeckler.de

Politik für Arbeit und Soziales

30.01.2017/EG aus dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), Bremen

Bundeshaushalt 2016: Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik -1,0 Mrd. Euro / Ausgaben für Verwaltungskosten (Grundsicherung Arbeitssuchende) +765 Mio. Euro

„Der Bund hat im Haushaltsjahr 2016 für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ 1,008 Milliarden Euro weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt für diesen Zweck (Funktion 253) veranschlagt war. Das geht aus den am 27. Januar 2017 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten vorläufigen Abrechnungsergebnissen für das Haushaltsjahr 2016 hervor.“ biaj.de

VW-Abgasmanipulation: Zahl der Beschuldigten steigt

29.01.2017/EG aus der Staatsanwaltschaft Braunschweig

Ermittlungen auf 37 Personen, darunter der ehemalige Konzernlenker Martin Winterkorn, ausgeweitet

„In dem bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig geführten Ermittlungsverfahren gegen verantwortliche Mitarbeiter der Volkswagen AG wegen der Manipulation von Abgaswerten bei Diesel- Fahrzeugen ist die Zahl der Beschuldigten aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse von bisher 21 auf nunmehr 37 Personen ausgeweitet worden.

Unter Ihnen befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Herr Prof. Dr. Martin Winterkorn wegen des gegen ihn und alle anderen Beschuldigten bestehenden Anfangsverdachts des Betruges und der strafbaren Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Aufgrund der hiesigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, insbesondere Erkenntnissen hier geführter Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten sowie der Auswertung beschlagnahmter Dateien haben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der genannte Beschuldigte früher als von ihm öffentlich behauptet Kenntnis von der manipulierenden Software und deren Wirkung gehabt haben könnte.“ ↗staatsanwaltschaften.niedersachsen.de