Umweltzonen fördern die Gesundheit!

09.10.2019/EG
Quelle: Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit gGmbH (IZA), Bonn

IZA: Krankenhäuser innerhalb der Umweltzonen verzeichnen weniger Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

„Durch einen signifikanten Rückgang der Belastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) in Umweltzonen deutscher Städte ist auch die Zahl diagnostizierter Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den betreffenden Gebieten zurückgegangen. (…).
Der Analyse zufolge führt beispielsweise eine um 20 Prozentpunkte erhöhte Abdeckung des Einzugsgebiets durch eine Umweltzone zu einem Rückgang koronarer Herzkrankheiten um 5,3 Prozent, was bei einem durchschnittlichen Krankenhaus etwa 30 Fällen pro Jahr entspricht. Bei den chronischen Erkrankungen der unteren Atemwege, wie zum Beispiel Asthma, ergibt sich eine Reduktion um 4,4 Prozent bzw. neun Fälle pro Jahr.
Da die Luftqualität auch die Arbeitsproduktivität beeinflusse, sei nach Einschätzung der Autoren davon auszugehen, dass die positive Gesamtwirkung der Umweltzonen über den direkt messbaren Gesundheitseffekt noch deutlich hinausgehe.“ iza.org

Das IZA konzentriert sich auf die Arbeitsmarktforschung und wird wesentlich von der Deutschen Post Stiftung finanziert.

NO2-Belastung 2017: Ungesunde Atemluft in 65 Städten

03.06.2018/EG aus dem Umweltbundesamt, Dessau

65 Städte über dem NO2-Grenzwert von 40 µg/m³ / ‘Tabellenführer‘ ist München

Bei der vorläufigen Auswertung im Februar 2018 waren es noch 66 Städte. Im Jahr 2016 hatten noch 90 Städte den Grenzwert überschritten. Die höchsten Belastungen 2017 wurden in München mit 78 µg/m³ im Jahresmittel, gefolgt von Stuttgart mit 73 µg/m³ und Köln mit 62 µg/m³ gemessen.
72,5 Prozent der im Stadtverkehr gemessenen NO2-Belastung verursachen Diesel-PKW. Dahinter folgen leichte Nutzfahrzeuge (11 Prozent), schwere Nutzfahrzeuge (8 Prozent), Busse (4 Prozent), übrige PKW (3 Prozent) und sonstige Fahrzeuge (1,5 Prozent). umweltbundesamt.de

Zum Thema

Schneller Anstieg von Stickoxiden kann Herzinfarktrisiko verdoppeln. aerzteblatt.de

Bundesregierung vernachlässigt Schutz der Einwohner: Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Luftverschmutzung. Deutschland lässt geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung sowie „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme“ vermissen. ec.europa.eu

Bundesregierung schützt Einwohner zu wenig: Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Luftverschmutzung

17.05.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Berlin/Brüssel

10 Jahre für ‘letzte Chancen‘ später: Deutschland lässt geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung sowie „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme“ vermissen / 2016 wurde Deutschland wegen Gewässerverschmutzung verklagt

Die Europäische Kommission hat heute beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland eingereicht, weil die vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht eingehalten werden und in der Vergangenheit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden.

Im Jahr 2016 wurden in 26 Luftqualitätsgebieten, darunter Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München und Stuttgart die Stickstoffdioxid-Höchstwerte (NO2/40 µg/m³) überschritten.

„Die Europäische Kommission unternimmt zudem weitere Schritte in ihren Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Mitgliedstaaten, da diese die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachten. Somit hat die Kommission heute beschlossen, zusätzliche Aufforderungsschreiben an Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich zu senden.
Die Typgenehmigungsvorschriften der EU sehen vor, dass die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Finden derartige Rechtsverstöße statt, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen zur Verringerung der Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen, müssen Abhilfemaßnahmen – wie Rückrufe – angeordnet und Sanktionen verhängt werden.“ ec.europa.eu

Europäischen Umweltagentur (EEA): Nach vorläufigen Angaben stiegen die durchschnittlichen CO2-Emissionen eines in der EU verkauften Neuwagens im vergangenen Jahr um 0,4 g/km auf 118,5 g/km (Deutschland: 127,1 g/km). eea.europa.eu

Zum Thema

Im Jahr 2016 verklagte die Europäische Kommission Deutschland wegen Gewässerverschmutzung

Nach einem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission wurde in 28 Prozent der Grundwasser-Messstationen in Deutschland der durchschnittliche Höchstwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser überschritten. ↗europa.eu

NO2: Steuerlich begünstigte Abgase belasten Gesundheit

10.03.2018/EG aus dem Umweltbundesamt, Dessau

Umweltbundesamt: Stickstoffdioxid führt zu erheblichen Gesundheitsbelastungen / Maria Krautzberger, UBA-Präsidentin: „Eine bedeutende Ursache für schädliche Stickoxide in der Atemluft sind eindeutig Diesel-Pkw – auch außerhalb der hochbelasteten Straßen.“

„Die NO2-Konzentrationen in der Außenluft in Deutschland führen zu erheblichen Gesundheitsbelastungen. Dies zeigt eine Studie des Umweltbundesamts (UBA). Demnach lassen sich für das Jahr 2014 statistisch etwa 6.000 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf die NO2-Hintergrund-Belastung im ländlichen und städtischen Raum zurückführen. Die Studie zeigt außerdem: Die Belastung mit Stickstoffdioxid steht im Zusammenhang mit Krankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Schlaganfall, der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) und Asthma.“ umweltbundesamt.de

Abgase/Atemluft: Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind möglich

27.02.2018/EG

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zum Vollzug der Luftreinhaltepläne / Rechtsverletzungen durch Unterlassen (nichts tun) von Bundes- und Landesregierungen erneut sichtbar

„Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen auf Klage der Deutschen Umwelthilfe, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Düsseldorf enthält. Der Beklagte sei verpflichtet, im Wege einer Änderung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen zu prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete das Land Baden-Württemberg, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so zu ergänzen, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ und des Stundengrenzwertes für NO2 von 200 µg/m³ bei maximal 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr in der Umweltzone Stuttgart enthält. Der Beklagte habe ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht zu ziehen.“ bverwg.de

Dieselautos überschreiten die Euro-Grenzwerte für Stickstoffdioxid auf der Straße deutlich. Fakten zu Stickstoffoxid-Belastung, Fahrverboten, Software-Updates, Nachrüstung mit Katalysatoren und der Rolle von Dieselmotoren für den Klimaschutz lesen Sie hier umweltbundesamt.de.

Zum Thema

Nachrüstungen

„Der ADAC Württemberg e.V. hat mit Unterstützung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen an Euro-5-Dieselfahrzeugen nicht nur möglich, sondern auch hochwirksam sind. Bis zu 70 Prozent (innerorts) beziehungsweise 90 Prozent (außerorts) weniger Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen an solchen Fahrzeugen erreichen.“ Die Nachrüstkosten werden mit 1.400 bis 3.300 Euro pro Fahrzeug kalkuliert. ↗adac.de

Abgasskandal/Verbraucherschutz in Österreich:

Konsumentenschutzverein darf mit Sammelklagen gegen VW vor Gericht. Beate Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, erlaubt Sammelklagen gegen VW. Rudolf Kaske, Präsident der Arbeiterkammer Wien: „Da VW sich bis dato beharrlich weigert, seinen Kunden in Österreich außergerichtlich eine Entschädigung anzubieten, schlagen wir diesen Weg ein“. sozialministerium.at

Abgasskandal/Verbraucherschutz in Deutschland:

Wie die Bundesregierung (CDU, CSU, SPD) den Automobilkonzern Volkswagen AG vor einer Sammelklage schützt(e), lesen Sie hier sueddeutsche.de und hier sueddeutsche.de.