Kolonialismus: Die Mächtigen formulieren das Recht

30.08.2018/EG aus dem Blog Blätter für deutsche und internationale Politik, Berlin

Karina Theurer und Wolfgang Kaleck, beide Juristen, über die kolonialen Wurzeln des Völkerrechts

„Das Völkerrecht in seiner eurozentrischen Prägung und hegemonialen Auslegung diente nicht nur während der Kolonialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts den wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der europäischen Unternehmen und Kolonialstaaten, sondern es dient auch heute noch dazu, diese Verbrechen in rechtlicher Hinsicht zu verschleiern. Dafür steht exemplarisch das Beharren darauf, dass koloniale Sachverhalte nach der eigenen Interpretation des formal geltenden europäischen Rechts von damals, also nach dem sogenannten Grundsatz der Intertemporalität, beurteilt werden sollen. So wird selbst heute noch implizit auf die in das damalige Recht verwobene Vorstellung eines vorgeblich „natürlichen“ Zivilisierungsauftrags der Europäer und der damit einhergehenden rassistischen Abwertung von Nicht-Europäern zurückgegriffen.“ blaetter.de

Zum Thema

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„Der Ökonom Hans Christoph Binswanger hat darauf hingewiesen, wie die private Geldschöpfung durch Banken nicht nur eine wachstums- und profitorientierte Wirtschaft befördert, sondern auch die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, da letztere in der Regel kostengünstiger sind als Arbeitskraft. In Zeiten von Austeritätspolitik wird Rohstoffausbeutung auch zur Sanierung öffentlicher Haushalte interessant…“ ↗voelkerrechtsblog.org

„Das Verhältnis zwischen Globalisierung und zeitgenössischer Verfassungsentwicklung hat eine dunkle Seite. Viele Kosmopoliten sind der Globalisierung, unabhängigen Gerichten und dem Säkularismus weitaus mehr verpflichtet als robusten politischen Freiheiten, breit geteiltem wirtschaftlichem Wohlstand und robusteren Vorstellungen von Inklusivität.“ verfassungsblog.de