Wahlen: Ohne Wohnung kein Wahlrecht?

01.09.2021/EG
Quelle: Deutsche Institut für Menschenrechte, Berlin

Michael Krennerich, Politikwissenschaftler an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, untersuchte das Wahlrecht von wohnungslosen Menschen

Auszug, Fazit, Seite 26: „Erst wenn die vielfältigen, prekären Wohn¬ und Lebensbedingungen von wohnungslosen Menschen in den wahlpolitischen Diskurs Eingang finden und Bestandteil der elekto¬ralen Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht werden, gewinnt die Wahlrechtsnutzung auch für die Betroffenen unmittelbar an Bedeutung. Dabei geht es allerdings nicht nur darum, Wohnungslose besser zu unterstützen. Vielmehr ist Wohnungs¬losigkeit zu vermeiden und zu überwinden. Erst dadurch werden Lebenslagen überwunden, die der politischen Betätigung abträglich sind. Die Umsetzung des Menschenrechts auf Wohnen ist, so betrachtet, sowohl ein politisches Ziel an sich als auch ein notwendiges Mittel zur besseren Umsetzung anderer Menschenrechte, einschlie߬lich des allgemeinen Wahlrechts.“
Die Studie lesen Sie hier institut-fuer-menschenrechte.de.