Medium für die zweite Meinung

  • Einwanderungsgesellschaft Deutschland

    18.09.2018/EG aus dem Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Berlin

    SVR-Integrationsbarometer: Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft wird überwiegend positiv wahrgenommen / Soziale Herkunft weiterhin maßgeblich über Erfolg in Bildung und Beruf

    „Diese Bewertung ist erstaunlich stabil – sofern kulturelle Vielfalt im Alltag erfahren wird. Eingetrübt hat sich das Integrationsklima in den Jahren 2016 und 2017 dort, wo der Integrationsalltag nicht persönlich erlebt werden konnte. In den Einschätzungen zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen Ost und West. Auch dieser lässt sich weitgehend durch die Häufigkeit des Kontakts erklären.“

    Die Frage „Die Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge ist eine Bedrohung für den Wohlstand in Deutschland“ stimmten von den Befragten ohne Migrationshintergrund nur 10,7 Prozent voll und ganz und weitere 17,4 Prozent eher zu. 39,5 Prozent der Befragten ohne Migrationshintergrund stimmten eher nicht und 32,4 Prozent stimmten gar nicht zu. (Seite 16/Abbildung 7)

    „Sehr wichtig für den sozialen Zusammenhalt ist das Narrativ einer leistungsorientierten Gesellschaft, in der die Herkunft keine Rolle spielt und alle Menschen die gleichen Chancen auf Teilhabe und Erfolg haben. (…) Dass die soziale Herkunft weiterhin maßgeblich über den Erfolg in Bildung und Beruf mitentscheidet, stellt eine kontinuierliche Herausforderung für die Sozial- und Bildungspolitik dar.“ svr-migration.de

    Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration ist ein nach eigenen Angaben unabhängiges Expertengremium zu Integration und Migration. Die Mitglieder analysieren wissenschaftlich fundiert und methodensicher. Der Sachverständigenrat geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an: Stiftung Mercator, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland.

  • Energiedebatte: USA (Flüssiggas) gegen Russland (Erdgas)

    16.09.2018/EG aus dem ifo Institut, Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung (CESIFO-Gruppe), München

    Ökonomen Hubertus Bardt (IW Köln), Thilo Schaefer (IW Köln), Kirsten Westphal (SWP Berlin), André Wolf (HWWI Hamburg) und Georg Zachmann (Bruegel Brüssel) über ‘Optionen‘ für eine sichere Energieversorgung der EU im Umfeld geopolitischer Interessen

    Das Nord-Stream-2-Projekt soll in zusätzlichen Pipelines mehr Energie aus Russland direkt nach Deutschland transportieren, und zwar ohne den Transit durch Polen und insbesondere auch ohne den Transit durch die Ukraine. Den USA ist dieses Projekt ein Dorn im Auge, und die US-Regierung hat sogar über Sanktionen für europäische Firmen, die sich am Bau der Gaspipeline beteiligen, nachgedacht. Befürchtet sie, dass durch das Pipeline-Projekt eine verstärkte Abhängigkeit der EU von Russland entstehe, die die Energiesicherheit in Europa untergrabe? Oder soll der Vorstoß dazu dienen, den amerikanischen Produzenten Marktanteile auf den globalen Energiemärkten zu sichern? cesifo-group.de (Seite 5)

    Zum Thema

    RWE und German LNG Terminal vereinbaren Kapazitätsvertrag für erstes deutsches LNG-Terminal ↗germanlng.com

    North Stream 2 auf einen Blick ↗ nord-stream2.com

  • Grenzen der Kartellpolitik

    16.09.2018/EG aus dem Blog MAKROSKOP, Wiesbaden

    Thilo Bode, Gründer und Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch International, über die Bildung von Monopolen und Oligopolen im Wind einer schwachen Kartellpolitik

    In solchen Studien taucht sie auf, die absurd hohe Finanzkraft der Superkonzerne und Superreichen, aber die Zahlen sind nicht wirklich zu begreifen. Sie lassen allenfalls erahnen, welche Macht den Konzernen und Eigentümern durch diese Mittel zuwächst. (…) … und über die verschiedensten Kanäle wirkt:

    • die Macht, Regierungen mit dem Argument der »Systemrelevanz« zu erpressen;
    • die Macht, Wettbewerb auszuschalten und Märkte abzuriegeln;
    • die Macht, Strafen und Bußgelder in Milliardenhöhe aus der Portokasse zu bezahlen und danach »business as usual« zu betreiben;
    • die Macht, mit Millionenbeträgen die »besten« Anwaltskanzleien der Welt darauf anzusetzen, Gesetze nicht nur zu entschärfen, sondern unscharfe Begriffe und Halbsätze einzuschleusen, die später Milliardengewinne generieren;
    • die Macht, … ↗makroskop.eu

    Zum Thema

    „Unternehmen versprechen sich durch Fusionen und Übernahmen höhere Synergien als in den vergangenen zehn Jahren.“ ↗bcg.com

  • Buchtipp: Pünktlich wie die deutsche Bahn?

    14.09.2018/EG

    Johann-Günther König: Pünktlich wie die deutsche Bahn?
    Eine kulturgeschichtliche Reise bis in die Gegenwart

    Sachbuch (Bahn, Politik, Wirtschaft)

    Ab 1835 entwickelte sich die Eisenbahn in Deutschland zu einem unverzichtbaren Verkehrsmittel. Sie blieb es bis zu Beginn der 1960er Jahre, als die Massenmotorisierung die »gute alte Zeit« der Eisenbahn beendete. Ihr Anteil im Personenverkehr ist seitdem auf nicht einmal ein Zehntel geschrumpft. Inzwischen konkurriert sie zudem mehr schlecht als recht mit Billigfliegern und Fernbussen und kann mangels politischer Weichenstellungen ihre System- und Umweltvorteile nicht ausspielen. Johann-Günther König erzählt die Geschichte der zunehmend krisenhaften Beziehung von Mensch, Politik und Eisenbahn. Dabei ist Kritik an der Bahn nicht erst ein heutiges Phänomen. Bereits 1836 hieß es etwa: »Der Tritt zum Wagen ist zu hoch, um auf und ab zu gehen.« Gegenwärtig sind es nicht nur Verspätungen, Zugausfälle und Betriebsstörungen aller Art, die den Ruf des Marktführers Deutsche Bahn schädigen. König zeigt die Probleme und Möglichkeiten des immer komplexeren Eisenbahngeschehens auf und fragt, wie und inwieweit überhaupt noch die Weichen für einen Neuanfang gestellt werden können. (mehr …)

  • Syrien: Einsatz der Bundeswehr wäre völkerrechtswidrig

    12.09.2018/EG aus den Wissenschaftlichen Diensten (WD) des Deutschen Bundestages, Berlin

    WD: Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen Syrien wäre völkerrechtswidrig

    Der Bundestag darf nur Auslandseinsätze mandatieren, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen.

    „Mit der am 17. Juli 2018 in Kraft getretenen Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Bezug auf das völkerrechtliche Aggressionsverbrechen (crime of aggression) gewinnt auch die Frage einer Mandatierung von völkerrechtlich umstrittenen Auslandseinsätzen der Bundeswehr völkerstrafrechtliche Relevanz. Artikel 8 des Römischen Statuts – weitgehend deckungsgleich abgebildet durch § 13 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) – definiert das Verbrechen der Aggression als „Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt.“ Aufgeführt werden dabei Szenarien, die als „Angriffshandlungen“ angesehen werden können – von der Invasion (mit Bodentruppen) über die Bombardierung bis zur Blockade von Häfen.

    Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, „die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“ – mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.“ bundestag.de

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