Mindestlohn: Wie wenig ist angemessen?

27.02.2021/EG
Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Malte Lübker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am WSI, und Thorsten Schulten, Politikwissenschaftler am WSI und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, untersuchten die Entwicklung angemessener Mindestlöhne in der EU

Auszug (Report Seite 15):
„Nach den Berechnungen der Kommission müssten die Mindestlöhne mit einer Zuwachsrate von mehr als 40 % in Estland am stärksten steigen. Erhöhungen von deutlich mehr als 30 % wären in Malta, Lettland, Irland und Tschechien nötig. Lediglich Slowenien, Frankreich und Portugal hätten nur einen relativ geringen Anpassungsbedarf. Aus-gehend von den von der Kommission verwendeten Eurostat-Daten des Jahres 2019 müsste der Mindestlohn in Deutschland um 29,6 % steigen, um den Richtwert von 60 % des Medians zu erreichen. Dies entspräche einem Mindestlohn von 11,90 € – und zwar bezogen auf das Jahr 2019. In einem Gutachten für das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) errechnen Weinkopf und Kalina (2020) auf Basis der OECD-Datenbasis einen ähnlichen Wert, den sie mit 12,07 € für das Jahr 2020 beziffern. Beide Berechnungen stützen damit die Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € (z. B. DGB 2020).“

Den Report lesen Sie hier boeckler.de.

Zum Thema

Die Entwicklung der Reallöhne, der Nominallöhne und der Verbraucherpreise in Deutschland lesen Sie hier destatis.de.

Eine Studie zur Tarifbindung in Deutschland lesen Sie hier boeckler.de.

„Der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung im Alter, die außerhalb von Einrichtungen leben, beträgt 796 Euro (Stand Dezember 2018). Um eine Nettorente oberhalb dieses Betrags zu erhalten, würden aktuell 27,2 Entgeltpunkte benötigt. Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,13 Euro und bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden rechnerisch ein Stundenlohn von 11,68 Euro erforderlich.“ bundestag.de (Auszug Seite 5)

Die Entwicklung und Höhe des benötigten Jahreseinkommens zur Altersabsicherung (Tabelle Seite 4) auf Grundsicherungsniveau (Tabelle Seite 3) lesen Sie hier bundestag.de.