20.03.2018/EG aus dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), Bremen
Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi – ein Institut des Bundes der Steuerzahler e.V.) berechnet „für die FAZ“ Lohn-Hartz-IV-Vergleich falsch
„Das DSi errechnet bei einem Bruttolohn von 2.540 Euro nach Abzügen von 92 Euro (Steuern) und 518 Euro (Sozialversicherungsbeiträge) ein „Monatsnetto“ von 1.930 Euro. Dieses „Monatsnetto“ von 1.930 Euro vergleicht das DSi mit der durchschnittlichen Gesamtregelleistung einer vergleichbaren vierköpfigen Familie im SGB II-Regelleistungsbezug (Hartz IV). Diese wird im DSi-Vergleich mit 1.928 Euro angegeben. (Statistik der Bundesagentur für Arbeit: 1.957 Euro im Oktober 2017)
Vergessen bzw. unterschlagen wird: die durchschnittliche SGB II-Gesamtregelleistung schließt das Kindergeld in Höhe von 384 Euro (2017) bzw. 388 Euro (2018) ein (es wird angerechnet). Beim Nettolohn ist dies nicht der Fall. Die vierköpfige Familie mit einem Nettolohn von 1.930 Euro erhält selbstverständlich zusätzlich zum Netto-Lohn das Kindergeld. Auch alle anderen vom DSi berechneten Familienkonstellationen wurden irreführend berechnet und verbreitet.“ ↗biaj.de