COVID-19: „Privilegien, Diskriminierung oder was?“

23.11.2021/EG
Quelle: Verfassungsblog, Berlin

Ute Sacksofsky, Rechtswissenschaftlerin an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, über 2G und die Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften:

„Dürfen Ungeimpfte und Geimpfte jetzt unterschiedlich behandelt werden? […] Im Ergebnis ist die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften dann zu rechtfertigen, wenn es einen relevanten Unterschied im Hinblick auf die Gefährdung anderer – sei es im unmittelbaren Kontakt oder in Folge der Überlastung des Gesundheitssystems – zwischen beiden gibt. Unverständnis gegenüber den Motiven der „Impfverweigerer“, moralische Vorwürfe, aber auch Impfanreize, die auf massive Eingriffe in Freiheitsrechte der Betroffenen setzen und damit einer Impfpflicht gleichkommen, rechtfertigen eine Ungleichbehandlung nicht.“ verfassungsblog.de