Die Angstwirtschaft

26.03.2020/EG
Quelle: agora42, Stuttgart

Lia Polotzek, Referentin für Wirtschaft, Finanzen und Handel beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), über den Markt für Ängste

„Branchen, die sich die Angst der Menschen zunutze machen, wachsen in den letzten Jahren überproportional. Das trifft auf die Grenzschutztechnik ebenso zu wie auf die private Sicherheitsbranche. Auch das Geschäft mit der Angst vor Krankheit boomt. Egal ob Zuwanderer, Einbrecher oder Krankheiten: Das Wachstum der Angstwirtschaft ist Ausdruck einer gestiegenen Angst vor Eindringlingen – ins eigene Land, ins eigene Haus und in den eigenen Körper.“ agora42.de

Ein Blick in das südliche Afrika

26.03.2020/EG
Quelle: Afrika Süd, Bonn

Vongai V. Chikwanda, Aktivistin bei Amnestiy International, über politische Veränderungen in den Ländern des südlichen Afrikas

„Das südliche Afrika befindet sich in einer politischen Krise, in einer Krise der postkolonialen Ära, die der Zeit vor der Unabhängigkeit gleichkommt, als das Bestreben nach Befreiung unvermeidlich war. Staatliche Repression und sinkende Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft bedrohen in der Region die Grundrechte der Demokratie. (…). Ironischerweise ging die wachsende Dominanz einer politischen Partei mit dem Aufstieg der politischen Elite einher, die oft weniger mit dem Wahlkreis verbunden ist und durch eine primitive Akkumulation von Reichtum gedeiht. Wenn sie an den Rand gedrängt wird (indem ihr korruptes Verhalten oder ihre Straflosigkeit aufgedeckt werden), wendet sie sich dem Autoritarismus und Populismus zu.“ afrika-sued.org

Rassismus und Intoleranz: Deutschland hat Nachholbedarf

24.03.2020/EG
Quelle: Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), Strasbourg

ECRI-Bericht über Deutschland weist Handlungsempfehlungen auf

„Die Behörden sollten das Melden von Hassrede auf sozialen Netzwerken standardisieren und sicherstellen, dass Beweise für solche Hassreden systematisch an die Polizei weitergeleitet werden. Die Polizei sollte zusammen mit der Zivilgesellschaft Indizien für das Vorliegen von Hassdelikten auswerten, Studien zur Ermittlung von Hassdelikten initiieren und Berichte zur Hasskriminalität veröffentlichen.“ ↗coe.int

Corona-Pandemie: Merkmale von verstorbenen Patienten in Italien

23.03.2020/EG
Quelle: Istituto Superiore di Sanità (ISS), Rom

Bericht über die Merkmale von COVID-19 positiv verstorbenen Patienten in Italien (Stand: 20. März 2020)

Am 20. März 2020 gab das Höhere Institut für Gesundheit (ISS) die häufigsten chronischen Vorerkrankungen von 481 verstorbenen Patienten bekannt. Daraus geht hervor, dass das mediane Alter der verstorbenen COVID-19-Patienten 78,5 Jahre beträgt, 73,8 Prozent waren an Bluthochdruck, 33,9 Prozent an Diabetes mellitus, 30,1 Prozent an einer ischämischen Herzkrankheit, 22,0 Prozent an Vorhofflimmern, 20,2 an Nierenversagen, 19,5 Prozent an einer Krebserkrankung und 13,7 Prozent an COPD (chronische Lungenerkrankung). Nahezu jeder zweite verstorbene Patient hatte drei und mehr Vorerkrankungen.
Den Bericht lesen Sie hier iss.it.

Corona-Pandemie: Bundesweite Beschränkung

22.03.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Bundesregierung und Regierungschefs der Länder beschließen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

„I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.“ ↗bundesregierung.de

Zum Thema

Umfassende Informationen zur Corona-Pandemie lesen Sie hier ↗rki.de.