1.005. Sitzung des Bundesrates

29.05.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 28. Mai 2021:

TOP 9 Gesundheit/Pflege
Bundesrat billigte Gesetz zur Digitalisierung von Gesundheitsleistungen.
Das Gesetz regelt den Ausbau der Telemedizin, der Telematikinfrastruktur (z.B. Apps, Medikationspläne, Pflegeanwendungen, …) sowie die Förderung der digitalen Vernetzung.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

TOP 13 Hasskommentar/-rede (Hatespeech)
Bundesrat billigte Änderung am Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Das Gesetz soll die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die sich in der Praxis zum Teil noch als zu kompliziert oder versteckt erwiesen haben, verbessern. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ebenso ein wie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz. Dieser Anspruch steht Nutzerinnen und Nutzern zu, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.
Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der größte Teil des Gesetzes tritt am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft, einzelne Regelungen erst später.

TOP 29 Bauland
Bundesrat billigte Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland.
Ziel des Gesetzes ist es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken.
Das Baulandmobilisierungsgesetz kann nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten in Kraft treten.

TOP 33 Tarifvertrag
Bundesrat lehnte mehrheitlich die Initiative von Berlin, Bremen und Thürigen zur Stärkung der tariflichen Ordnung ab.
Berlin, Bremen und Thüringen wollten Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklären lassen, da es erkennbare Hinweise auf eine Funktionsschwäche der Tarifautonomie gebe.

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