1.002. Sitzung des Bundesrates

27.03.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 26. März 2021:

TOP 10 Pflegeversicherung
Mecklenburg-Vorpommern kritisiert das im Herbst 2020 vorgestellte Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Pflegereform. Neben der darin vorgesehenen geringen Entlastung der pflegebedürftigen Menschen moniert das Bundesland das schleppende Vorgehen. Für Mecklenburg-Vorpommern zählt die Reform zu den dringendsten sozialpolitischen Aufgaben. Angesichts rasant steigender Kosten in der Pflege dulde diese notwendige und eng durch die Länder zu begleitende Reform keinen weiteren zeitlichen Aufschub.
Ab 19. April 2021 berät der federführende Gesundheitsausschuss über die Landesinitiative. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

TOP 11 Immobilienregister
Ein Antrag des Landes Berlin zur Einrichtung eines bundesweiten zentralen Immobilienregisters lehnte der Bundesrat ab.

TOP 48 Handwerksordnung
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Entwicklungen im Handwerksrecht in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften nachzuvollziehen (zum Beispiel Einführung der Doppik durch die Kammern, aktuelle Bezeichnung von Gewerben, Erlass von Aus-bildungs- und Meisterprüfungsverordnungen). Außerdem sind durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht für einzelne, zuvor zulassungsfreie Handwerke im Zuge der letzten Änderung der Handwerksordnung weitere Anpassungen erforderlich.
Da die Tarifbindung im Handwerk zurückgehe, soll die Aufgabe der Innungen und ihrer Innungsverbände im Bereich des Tarifgeschehens stärker als bisher betont und das entsprechende Bewusstsein der Mitglieder und Organe in den Innungen verbessert werden. Dem Rückgang der Tarifbindung soll so entgegengewirkt werden.
Der Bundesrat erhob keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.

TOP 88 Lobbyregister
Bundesrat billigt das „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG)“.
Die Lücken des Gesetzes lesen Sie hier lobbycontrol.de.

Die Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.