NetzDG folgt dem Trend zur Privatisierung der Rechtsprechung

14.02.2018/EG aus dem Blog ÖKONOMENSTIMME, Zürich

Bruno S. Frey, Wirtschaftswissenschaftler: „Der Staat wälzt die eigene Aufgabe einfach ab, weil er selbst nicht in der Lage scheint, sie adäquat zu lösen.“

„Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird konkret versucht, eine selbstregulierende Löschpflicht für rechtswidrige Inhalte durchzusetzen. (…) Facebook und Google setzen damit selbst Normen. Kein unabhängiges Gericht und kein gesetzgebendes Parlament ist in diesen Entscheidungsprozess einbezogen. (…) Entsprechend wurden auch bereits erste Kampagnen beobachtet, die das Instrument des NetzDG nutzen, um gezielte Ausblendungen politisch Andersdenkender zu erreichen. (…) Außerdem besteht eine Tendenz zu einer stetigen Ausweitung der Aktivitäten, was die Pressefreiheit unterhöhlen kann.“ ↗oekonomenstimme.org

Zum Thema

Mathias Hong; Rechtswissenschaftler: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verstößt gegen die grundrechtliche Vermutung für die Freiheit der Rede. Das heißt nicht, dass die sozialen Netzwerke nicht reguliert werden dürften. Eine solche Regulierung darf aber nicht nur das „Zuwenig-Löschen“ bekämpfen, sondern muss zugleich dem „Zuviel-Löschen“ entgegenwirken. (…) Jedenfalls eine so einseitige Regulierungsstruktur, wie sie das NetzDG kennzeichnet, kann jedoch mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar sein. (…) An die Stelle der Vermutung für die Freiheit der politischen Rede tritt sonst die Vermutung für ihre Unfreiheit.“ verfassungsblog.de

Eine redaktionelle Anmerkung zum “Trend zur Privatisierung der Rechtsprechung“: Nationale Regierungen verzichten bereits auf die hoheitliche Rechtsprechung “Im Namen des Volkes“ zu Gunsten von privaten Schiedsgerichten (CETA, TTIP, …).