Statistisch vermessene Armut

22.08.2019/EG
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), Köln

IW-Gutachten zur regionalen Einkommens- und Kaufkraftarmut:

„Sieht man Armut vor allem als Exklusion und fehlende soziale Teilhabe, spricht viel dafür, die Einkommensarmutsschwelle zu regionalisieren. Denn die Exklusion der Armen findet im direkten sozialen Umfeld statt, also beispielsweise in der Nachbarschaft, dem Verein, der Arbeitsstelle oder der Schule. Geht es mehr um den Kinobesuch und das gesellige Beisammensein, wirkt die Exklusion dort schwächer, wo alle wenig Geld zur Verfügung haben (Eichhorn, 2013). Paugam (2008) spricht in diesem Fall von integrativer Armut als einer dauerhaften und festen Variante von Armut, die Bestandteil des täglichen Lebens geworden ist. Betroffen ist ein lokal großer Anteil der Bevölkerung in einer strukturschwachen oder rückständigen Region. Demgegenüber tritt disqualifizierende Armut eher in einer vergleichsweise wohlhabenden Region auf und umfasst dort einen verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung, der von der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen ist.
(…).
In den einzelnen ostdeutschen Flächenländern beträgt die intraregionale Einkommensarmutsquote zwischen 12 Prozent (Thüringen) und 14 Prozent (Sachsen-Anhalt). Damit schneiden alle ostdeutschen Länder besser ab als alle westdeutschen Länder (Spanne 14,9 bis 18,2 Prozent). Für eine Metropole relativ niedrig ist die Quote auch in Berlin (hier zu Ostdeutschland gerechnet) mit 16,7 Prozent. In Baden-Württemberg und Bayern sind im Schnitt rund 15 Prozent der Bevölkerung intraregional einkommensarm – wiederum die niedrigste Quote unter allen westdeutschen Bundesländern (Tabelle2).“

Das komplette Gutachten lesen Sie hier iw-koeln.de.