Grundsteuer wird neu geregelt

28.09.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vor und schont Aktiengesellschaften

Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Urteil vom 10. April 2019 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den „alten“ Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestimmte, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, die regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen errechnet werden. Bei bebauten Grundstücken werden die Erträge (Mieten, Pachten) zur Berechnung der Steuer herangezogen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte ist der 01. Januar 2022 vorgesehen.
Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe soll in Zukunft durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen mittels einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens erfolgen. ↗bundestag.de

Bundesregierung schont Aktiengesellschaften: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bundestag.de.