Atemluftqualität in Städten: Bundesregierung festigt Schutz der Automobilindustrie

03.10.2018/EG

Bundesregierung bleibt alternativlos: Kein Gesundheitsschutz für betroffene Anwohner

„Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket setzt sich die Bundesregierung für saubere Luft und Mobilität in deutschen Städten ein. Fahrverbote sollen damit so weit als möglich vermieden werden.“ ↗bundesregierung.de

Das Maßnahmenpaket enthält

  • eine Umtauschprämie für den Wechsel grenzwertüberschreitender Euro-5-Diesel-PKW auf grenzwertüberschreitende Euro-6-Diesel-PKW,
  • kein Hardware-Nachrüstungsrecht für Besitzer betroffener Diesel-PKW,
  • keine Leistungspflicht für Automobilhersteller und
  • keinen Schutz für betroffene Anwohner auf saubere Atemluft.

„In Städten wie Stuttgart oder München liegt die Stickstoffdioxidbelastung bei rund 80 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt – also bei fast dem Doppelten des erlaubten Grenzwertes von 40 Mikrogramm. Die maximal fünf Mikrogramm Minderung der Stickstoffdioxid-Belastung durch Software-Update und Umtauschprämie reicht daher bei weitem nicht aus, …“ umweltbundesamt.de

„Die DUH rät vor diesem Hintergrund dringend davon ab, Euro 6 Diesel-Pkw zu kaufen, da der ganz überwiegende Teil dieser Fahrzeuge ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen an Bord hat und im Durchschnitt die Grenzwerte auf der Straße für Stickstoffoxid (NOx) um 550 Prozent überschreitet. Die DUH rechnet mit solchen schmutzigen Euro 6 Diesel-Pkw mit Fahrverboten in den besonders belasteten Städten ab Herbst 2020.“ duh.de