Zukunftsplan Pflege – im Burgenland

05.04.2019/EG
Quelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Eisenstadt

Burgenländische Landesregierung erlaubt Pflege künftig nur noch gemeinnützig

Hans Peter Doskozil, Landeshauptmann: „Es soll nicht so sein, dass heute Unternehmungen mit dieser Thematik gewinnorientiert wirtschaften. Das bedeutet das alle Institutionen, alle Unternehmungen, die derzeit gewisse Elemente, gewisse Gewinnelemente in der Pflegeversorgung aufweisen, dass diese Elemente in vier Jahren passee sein müssen. Das in vier Jahren dieses Unternehmen gemeinnützig sein muss.“ ↗burgenland.at

Auszug aus dem „Zukunftsplan Pflege“:

„2. Gesetzliche Verankerung der Gemeinnützigkeit

Die vom Land Burgenland für die Betreuung und Pflege eingesetzten Finanzmittel müssen in Form   hochqualitativer Pflege und Betreuung in modernen Pflegeeinrichtungen den pflegebedürftigen Menschen zur Gänze zugutekommen. Dies gilt für alle Betreiber von Einrichtungen und Anbieter von mobilen Pflegediensten, die sich aus Mitteln des Landes Burgenland finanzieren. Die Gemeinnützigkeit wird als Bewilligungsvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit gesetzlich verankert. Ziel ist es, dass in einer angemessenen Übergangsfrist alle Träger diese Voraussetzungen erfüllen müssen. Erzielte Gewinne, die aus der Pflege- und Betreuungstätigkeit entstehen, sind zweckgewidmet ausschließlich und unmittelbar wieder für die Pflege, die Betreuung und die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Qualität der Pflegeeinrichtungen und der Pflegeangebote der Träger im Burgenland zu verwenden.burgenland.at

Zum Thema

Stefan Sell, Sozialwissenschaftler der Hochschule Koblenz, zum politischen Willen, das Renditestreben mit der Pflege alter Menschen zu ermöglichen (Kosten sozialisieren – Gewinne privatisieren):
„Es geht um die Frage, ob man es zulässt, wie das derzeit der Fall ist, dass man mit der Pflege alter Menschen Renditen erwirtschaften kann, die nicht der Pflege wieder zugutekommen (das wäre dann auch für eine Zweckbindung der Überschüsse im gemeinnützigen Bereich relevant), sondern die an Investoren ausgeschüttet werden. Wenn man das zulässt, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich die Investorenperspektive verselbständigt und alles unternommen werden muss, um die Kosten zu drücken und die Gewinne zu maximieren. Das ist nun mal das Bewegungsgesetz privater, gewinnorientierter Investoren. Und bei Kostenanteilen von 70 Prozent und mehr für den Personalbereich ist es zwangsläufig klar, wo die Kosten gedrückt werden – vor allem und so lange, wie die Politik nicht in der Lage ist, durch eindeutige und bei Missachtung streng zu sanktionierende Personalvorgaben eine „Produktivitätssteigerung“ durch Personalverkürzung zu verhindern.“ aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de