Cum/Ex: 23 abgeschlossene Verfahren spülen 436 Mio. Euro in die Staatskasse

27.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Cum/Ex: 23 von bisher 259 bekannten Verfahren abgeschlossen

„Der Bundesregierung sind 259 Fallkomplexe bekannt, die von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit Cum/Ex Gestaltungen bearbeitet werden, in 35 Fallkomplexen sind Strafverfahren eingeleitet. 23 Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtskräftig abgeschlossen, jeweils mit positivem Ausgang für die Finanzverwaltung. Die Gesamtsumme aus diesen Verfahren beträgt 436 Mio. Euro. Die restlichen Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Bearbeitung, in diesem Rahmen wird auch die Verjährung geprüft. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Fallgestaltungen im Hinblick auf die Verjährung von vorneherein nicht aufgegriffen wurden. In einem Fall wurde durch eine Straf- und Bußgeldsachenstelle von einer Verfahrenseinleitung abgesehen, da Strafverfolgungsverjährung eingetreten war.

Cum/Cum-Gestaltungen werden hauptsächlich durch die Finanzbehörden der Länder geprüft. Auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017 werden Prüfungsanfragen durch die Länder gestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Von Seiten der Länder kann noch keine Rückmeldung zum Stand einzelner Verfahren erfolgen.“ bundestag.de (Seite 6)

Zum Thema

„Die potentiellen Steuerausfälle, die in der Bundesrepublik Deutschland durch Cum/Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, bewegen sich zwischen 49,2 Milliarden Euro und rund 82 Milliarden Euro.“ spengel.bwl.uni-mannheim.de