Keine Religion muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein

28.10.2017/EG aus dem Medium QANTARA, Berlin

Dieter Grimm, ehemaliger Bundesverfassungsrichter: „Wenn die Glaubensinhalte einer Religion mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssten, hätte es auch das Christentum in Deutschland schwer“

„Der Staat hat für die Religionsfreiheit, wie für jedes Grundrecht, sogar eine Schutzpflicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Religion der einheimischen oder der zugewanderten Bevölkerung handelt und ob sie seinen eigenen Wertvorstellungen entspricht oder ihnen zuwiderläuft.“ qantara.de

Grundgesetz Artikel 4:

  • (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  • (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  • (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.