Bundesregierung missachtet Luftreinhaltungsrichtlinie seit 2010

04.06.2021/EG
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

Gerichtshof der EU: Deutschland hat von 2010 bis 2016 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) systematisch und anhaltend überschritten

„Zudem hat Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den 26 betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten.“
Die Mitteilung lesen Sie hier curia.europa.eu.
Das Urteil lesen Sie hier curia.europa.eu.

Zum Thema

Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht nochmals deutlich, dass Deutschland in puncto Luftreinhaltung in den Städten enormen Nachholbedarf hat. Trotz der coronabedingt gesunkenen Emissionen werden die Stickoxidgrenzwerte auch heute noch in zahlreichen Städten überschritten. Der Dieselskandal von vor einigen Jahren wirft hier nach wie vor seine Schatten, zudem sehen wir die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die zu wenig auf Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet war und ist …“ diw.de