Ungleichheit in Deutschland: 0,1 % besitzen rund 20 % des Vermögens!

15.07.2020/EG
Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

DIW-Studie: 2017 verfügten rund 700 Familien oder Einzelpersonen ein Vermögen in Höhe von mindestens 250 Millionen Euro / 10 % besitzen etwa 67 % des individuellen Nettovermögens

Fazit (Auszug):
„Die Befunde auf Grundlage dieser neuen Daten zeigen, dass die Vermögenskonzentration in Deutschland höher ausfällt als bisher in den verfügbaren Datenquellen berichtet wurde. Nettovermögen in Deutschland sind auch deutlich ungleicher verteilt als beispielsweise Einkommen oder Konsum. (…). Um die hohe Vermögenskonzentration zu verringern beziehungsweise die Vermögen im unteren Bereich aufzubauen, sind vor allem drei Maßnahmen im Gespräch: eine progressive Vermögensteuer, gebundene Transfers, um das Sparverhalten derer anzuregen, die dies vorher nicht oder nicht ausreichend getan haben, sowie die progressivere und stärkere Besteuerung von Vermögensübertragungen von einer Generation an die nächste.“
Die DIW-Studie lesen Sie hier diw.de

Zum Thema

Ende des ersten Quartals 2020 betrug das Geldvermögen (ohne Immobilien usw.) der privaten Haushalte in Deutschland 6,3 Billionen Euro (+ 2,7 % ggü. I/2019). bundesbank.de

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 14

  • (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
  • (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
  • (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Verfassung des Freistaates Bayern
Artikel 123

  • (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
  • (2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • (3) Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.

Regierungsverantwortung:

  • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
  • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
  • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
  • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
  • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
  • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
  • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
  • 1969 bis 1982: SPD/FDP
  • 1966 bis 1969: CDU/CSU/SPD
  • 1963 bis 1966: CDU/CSU/FDP
  • 1949 bis 1963: CDU/CSU mit wechselnden Koalitionspartnern (FDP/DP/GB/BHE/FVP)